Amtsgericht Brühl

Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema Amtsgericht Brühl, das heute äußerst relevant und interessant ist. Amtsgericht Brühl ist ein Thema, das große Debatten ausgelöst und die Aufmerksamkeit vieler Menschen in verschiedenen Bereichen auf sich gezogen hat. Im Laufe der Geschichte war Amtsgericht Brühl Gegenstand von Studien, Analysen und Überlegungen, was zu seiner Entwicklung und seinem Verständnis in einem aktuellen Kontext beigetragen hat. Darüber hinaus hat Amtsgericht Brühl eine bedeutende Rolle im Leben vieler Menschen gespielt und sich direkt oder indirekt auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft ausgewirkt. Daher ist es wichtig, die Bedeutung und Relevanz von Amtsgericht Brühl sowie seine heutigen Implikationen und Konsequenzen zu untersuchen und zu vertiefen.

Amtsgericht Brühl, Gebäude Clemens-August-Straße 34

Brühl ist Sitz des Amtsgerichts Brühl, das für die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling im östlichen Rhein-Erft-Kreis zuständig ist. In dem 231 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 187.000 Menschen.

Geschichte

Das Gericht wurde aufgrund eines preußischen Gesetzes vom 30. April 1913 zum 16. September 1916[1] errichtet und übernahm als Bezirk vom Amtsgericht Köln die Stadt Brühl, die Gemeinden Badorf, Berzdorf, Kierberg, Schwadorf und Vochem sowie die Ortschaft Meschenich der Gemeinde Rondorf.[2]

Übergeordnete Gerichte

Das dem Amtsgericht Brühl übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Köln, das wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. April 1913. Vom 9. Juni 1916, PrGS S. 101.
  2. Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Brühl. Vom 30. April 1913, PrGS S. 222

Koordinaten: 50° 49′ 38,4″ N, 6° 53′ 52,8″ O