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Das Arbeitsgericht Duisburg, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind fünf Kammern gebildet.[1]
Das Gericht hat seinen Sitz in Duisburg in der Aakerfährtraße 40. Im selben Gebäude befindet sich auch das Sozialgericht Duisburg.
Das Arbeitsgericht Duisburg ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Duisburg. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Dem Arbeitsgericht Duisburg sind das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Duisburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Duisburg als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. In Duisburg entstand das Arbeitsgericht Duisburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Duisburg und Duisburg-Ruhrort sowie der Gemeinde Rheinhausen. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[3]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Duisburg entstand so neu.
Koordinaten: 51° 25′ 55,4″ N, 6° 46′ 53,9″ O