In der heutigen Welt ist Arzneimittelverschreibungsverordnung ein Thema, das in verschiedenen Bereichen großes Interesse und Diskussionen hervorruft. Seine Relevanz überschreitet Grenzen und seine Wirkung ist in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur spürbar. Die Bedeutung von Arzneimittelverschreibungsverordnung hat dazu geführt, dass es sorgfältig untersucht und analysiert wurde, um seine Auswirkungen und Konsequenzen besser zu verstehen. In diesem Artikel werden wir das Thema Arzneimittelverschreibungsverordnung aus verschiedenen Perspektiven beleuchten, mit dem Ziel, eine umfassende und bereichernde Vision zu bieten. Von seinen Ursprüngen über seinen aktuellen Zustand bis hin zu seinen möglichen Zukunftsszenarien ist Arzneimittelverschreibungsverordnung ein Thema, das niemanden gleichgültig lässt, und deshalb ist es wichtig, es tiefgreifend und nachdenklich anzugehen.
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln |
Kurztitel: | Arzneimittelverschreibungsverordnung |
Abkürzung: | AMVV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Arzneimittelrecht |
Fundstellennachweis: | 2121-51-44 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 7. August 1968 (BGBl. I S. 914) |
Inkrafttreten am: | 15. August 1968 |
Neubekanntmachung vom: | 30. August 1990 (BGBl. I S. 1866) |
Letzte Neufassung vom: | 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Januar 2006 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 der Verordnung vom 3. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 146) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
9. Mai 2024 (teilweise erst 1. August 2024) (Art. 2 der Verordnung vom 3. Mai 2024) |
Weblink: | Text der Verordnung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) legt fest, welche Arzneimittel in Deutschland verschreibungspflichtig sind, also nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden dürfen (§ 1 AMVV). Andere Ausdrücke für „Verschreibung“ sind Rezept, Arzneiverordnung und Arzneimittelverordnung.
Außerdem bestimmt die AMVV, welche Angaben die Verschreibung enthalten muss (§ 2 AMVV). Sie unterliegt dabei keinen Formularvorschriften, das heißt das Rezept kann auch handschriftlich auf einem Blatt Papier ausgestellt werden. Für Arzneimittel, die vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, gelten dagegen nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) strengere Vorgaben.
Die wiederholte Abgabe einer zur Anwendung bei Menschen bestimmten Arznei auf dieselbe Verschreibung bedarf einer zusätzlichen Anordnung. (§ 4 Abs. 3 AMVV)
Es gibt zwei Ausnahmeregelungen für die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel auch ohne schriftliche Verschreibung (§ 4 AMVV):
Mit der Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln vom 21. Dezember 2005 waren diese beiden Ausnahmeregelungen ersatzlos gestrichen worden, was sich jedoch in der praktischen Umsetzung im Apothekenalltag als problematisch erwies. Ein halbes Jahr später wurde die Verordnung nachgebessert, und die alten Regelungen wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2006 wieder in Kraft gesetzt.