Außenwirtschaftsverordnung

In der heutigen Welt ist Außenwirtschaftsverordnung ein Thema, das in der Gesellschaft immer relevanter geworden ist. Mit der Weiterentwicklung der Technologie und Veränderungen im menschlichen Verhalten ist Außenwirtschaftsverordnung zu einem interessanten Anziehungspunkt für Forscher, Experten und Menschen jeden Alters geworden. Von seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft bis hin zu seinem Einfluss auf Kultur und Politik ist Außenwirtschaftsverordnung ein nicht zu übersehendes Phänomen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Facetten von Außenwirtschaftsverordnung untersuchen und seine Bedeutung in der modernen Welt diskutieren.

Basisdaten
Titel: Außenwirtschaftsverordnung
Früherer Titel: Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes
Abkürzung: AWV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 27 Abs. 1 AWG
Rechtsmaterie: WirtschaftsverwaltungsrechtAußenwirtschaftsrecht
Fundstellennachweis: 7400-1-6
Ursprüngliche Fassung vom: 22. August 1961
(BGBl. I S. 1381)
Inkrafttreten am: 1. September 1961
Neubekanntmachung vom: 22. November 1993
(BGBl. I S. 1934, ber. S. 2493)
Letzte Neufassung vom: 2. August 2013
(BGBl. 2013 I S. 2865)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. September 2013
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 27. Februar 2024
(BGBl. I Nr. 71 vom 4. März 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
5. März 2024
(Art. 4 G vom 27. Februar 2024)
GESTA: B016
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist die Verordnung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften. Sie trat 1961 in Kraft.

Gliederung

Die Außenwirtschaftsverordnung untergliedert sich in zehn Kapitel:

  • Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
  • Kapitel 2: Ausfuhr und Verbringung aus dem Inland
  • Kapitel 3: Einfuhr
  • Kapitel 4: Sonstiger Güterverkehr
  • Kapitel 5: Dienstleistungsverkehr
  • Kapitel 6: Beschränkungen des Kapitalverkehrs
  • Kapitel 7: Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr
  • Kapitel 8: Beschränkungen gegen bestimmte Länder und Personen
  • Kapitel 9: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Kapitel 10: Inkrafttreten

Exportkontrolle

Die Außenwirtschaftsverordnung regelt zusammen mit der europäischen Dual-Use-Verordnung und den sog. EU-Antiterrorismus-Verordnungen die deutsche Exportkontrolle. In der als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung veröffentlichten Ausfuhrliste sind alle Güter (Waren, Datenverarbeitungsprogramme (Software) und Technologien) aufgeführt, deren Export vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden muss oder verboten ist.

Nach § 7 AWV sind Boykott-Erklärungen verboten.