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Barrierefreies Bauen bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind und von allen Menschen ohne Einschränkung und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Barrierefreies Bauen umfasst die Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, um die Nutzung von Gebäuden, Verkehrsflächen und Freiräumen durch alle Menschen zu ermöglichen.
Barrierefreies Bauen umfasst altersgerechtes und behindertengerechtes Bauen. Gelegentlich werden auch die Begriffe Bauen für Alle und menschengerechtes Bauen gebraucht. Speziell auf Gebrauchsgegenstände, Möbel, Inneneinrichtung und Dienstleistungen bezieht sich das „Design für Alle“.
Barrierefreies Bauen ist für viele Menschen eine unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt mobil sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Dies betrifft insbesondere Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit wie Gehbehinderungen, Lähmungen oder bei fehlenden Gliedmaßen. Sie sind oft auf Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen oder auch nur Haltegriffe oder Geländer angewiesen. Auch Reisende mit Gepäck oder Kinderwagen benötigen, um sich frei bewegen zu können, genügend Platz und vor allem einen Aufzug oder eine Rampe, da Höhenunterschiede oder Stufen kaum überwindbare Hindernisse sind. Durchgänge oder Aufstellflächen müssen ausreichend breit, lang und hoch sein, Bewegungsflächen entsprechend eben. Taster, Griffe o. ä. müssen in der richtigen Höhe sein, um sie z. B. vom Rollstuhl aus gut erreichen zu können.[1] Menschen, die in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit oder in der Informationsverarbeitung eingeschränkt sind, benötigen beispielsweise übersichtliche Raumanordnungen; Blinde und Sehbehinderte zudem Tastkanten oder Bodenleitsysteme.
Innerhalb von Wohnungen wird Barrierefreiheit erreicht, durch
Steckdosen sollten in genügender Anzahl vorgesehen werden, um lange Kabelstrecken zu vermeiden und die Stolpergefahr gering zu halten. Steckdosen, die sich im Bereich der unteren Installationszone (15 bis 45 cm über dem Fußboden) befinden, sind für Rollstuhlfahrer oft schlecht zu erreichen. Besser ist die Installation auf Greifhöhe (85 cm – 105 cm) in einem ausreichenden Abstand zu den Raumecken.
Die europäische Norm EN 17210, Ausgabe 2021, Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen, beschreibt Anforderungen an Barrierefreiheit im Bauwesen. Die in der DIN EN 17210 beschriebenen Anforderungen und Empfehlungen sind qualitativ formuliert und beschreiben zu erreichende Ziele – beispielsweise benötigt ein barrierefreier Sanitärraum unter anderem stets einen Waschtisch, muss ausreichend große Bewegungsflächen aufweisen und sich im Notfall von außen öffnen lassen. Zusätzlich wurde jedem einzelnen Abschnitt eine allgemeine Begründung der zugehörigen Anforderungen und Empfehlungen vorangestellt.[2][3][4]
Die Planung der Barrierefreiheit der gebauten Umgebung unterliegt bis zum Ablauf der Übergangsfrist in Deutschland weiterhin den Normen der Reihe DIN 18040 Barrierefreies Bauen. Die Übergangsfrist endet 36 Monate nach Veröffentlichung der europäischen Norm als DIN EN 17210, d. h. im August 2024.[3]
Rechtlich sind die DIN-Normen in Deutschland zunächst Empfehlungen, die nicht zwingend angewendet werden müssen. Die Landesbehörden können jedoch in ihren Bauordnungen Festlegungen treffen, die die Einhaltung von Normen der Barrierefreiheit für bestimmte Bauten oder Anlagen, z. B. „Gebäude mit mehr als einer Wohnung“, erfordern. Je nach Bundesland können unterschiedliche Regelungen getroffen werden.
Aktuell sind folgende Normen in fast allen Bundesländern (außer NRW) in großen Teilen als technische Baubestimmung eingeführt:
Noch nicht baurechtlich verankert, jedoch bereits als Norm veröffentlicht:
Nicht weiter verfolgte Entwürfe:
Erarbeitet vom Fachnormenausschuss 011 Hochbau-Allgemeines
Erarbeitet vom VSS Forschung und Normierung im Strassen- und Verkehrswesen. Herausgeber: Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute.