In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Bauordnungsrecht befassen, einem Thema, das das Interesse und die Neugier von Menschen aus verschiedenen Bereichen geweckt hat. Von seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft bis zu den Auswirkungen, die es auf unser tägliches Leben hat, ist Bauordnungsrecht ein Thema, das eine detaillierte Analyse verdient. In diesem Sinne werden wir uns mit seinen Ursprüngen, seiner Entwicklung im Laufe der Zeit und den verschiedenen Perspektiven befassen, die es gibt. Egal, ob Sie ein Experte auf diesem Gebiet sind oder einfach nur jemand, der mehr darüber erfahren möchte, dieser Artikel soll einen vollständigen und bereichernden Überblick über Bauordnungsrecht bieten.
Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder. Es wird von ihnen insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt, die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren.
Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche Gestaltungsbestimmungen, die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer Satzungen erlassen werden können.
Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Perspektive ist dabei, dass einzelne Gebäude in technischer und architektonischer Hinsicht nicht die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder gar einer ganzen Gemeinde verursachen; diese Gegenstände werden vom Bauplanungsrecht (auch als Städtebaurecht bezeichnet) geregelt.
In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen. Trotz der Bezeichnung Bauordnung handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne.
Wesentliche Funktionen des Bauordnungsrechts sind: