In der heutigen Welt ist Betriebsvergleich zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse für verschiedene Bereiche der Gesellschaft geworden. Seine Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen haben eine Reihe von Debatten und Diskussionen über seine Auswirkungen ausgelöst. Von seinen Anfängen bis zu seinem aktuellen Zustand hat Betriebsvergleich die Aufmerksamkeit von Forschern, Experten, Fachleuten und einfachen Menschen auf sich gezogen, die seine Bedeutung und Folgen verstehen wollen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit Betriebsvergleich untersuchen und seinen Einfluss in verschiedenen Bereichen sowie seine Zukunft in einer sich ständig weiterentwickelnden Welt analysieren.
Ein Betriebsvergleich ist in der Betriebswirtschaftslehre, der Marktanalyse und der Marktforschung der Vergleich von Unternehmensdaten innerhalb eines Unternehmens oder zwischen mehreren Unternehmen innerhalb desselben Wirtschaftszweiges.
Diese Trennung von innerbetrieblichem und zwischenbetrieblichen Vergleich geht auf Albert Schnettler zurück.[1] Der Betriebsvergleich ist eine „systematische Aufdeckung, Identifizierung, Klassifizierung und Interpretation von Gemeinsamkeiten und Unterschieden…“.[2] Im Begriff „Betriebsvergleich“ wird „Betrieb“ im Sinne von „Unternehmen“, „Arbeitsstätte“, „Betriebsteil“, eventuell auch „Arbeitsplatz“ oder „Kostenstelle“ verstanden.[3] Unternehmensdaten können technische Daten sein, meist aber sind es betriebswirtschaftliche Kennzahlen.
Die Betriebsvergleiche können wie folgt gegliedert werden:
Der innerbetriebliche Vergleich kann auf sämtliche Unternehmensdaten des Rechnungswesens zurückgreifen, es besteht mithin vollkommene Information, so dass Entscheidungen unter Sicherheit getroffen werden können. Zum betriebsinternen Vergleich gehören auch die Vergleiche verschiedener Kostenstellen oder Organisationseinheiten wie Abteilungen.
Dem zwischenbetrieblichen Vergleich stehen lediglich die veröffentlichten Unternehmensdaten zur Verfügung,[4] so dass eine unvollkommene Information vorliegt. Die Analyseziele können vielfältig sein. Dazu gehören insbesondere Cash-Flow, EBIT, Eigenkapitalquote, Gewinnmarge, Kapitalstruktur, Kostenstruktur, Marktanteil, Personalkostenquote, Vermögensstruktur, Verschuldungsgrad, Wettbewerbsfähigkeit oder wer Kostenführer, Marktführer, Qualitätsführer oder Technologieführer ist.[5]
Verglichen werden können zwei oder mehr Unternehmen derselben Branche nach folgendem Schema (mit fiktiven Zahlen):
betriebswirtschaftliche Kennzahl | Eigenes Unternehmen |
Konkurrent 1 | Konkurrent 2 | Benchmark aller 3 Betriebe |
---|---|---|---|---|
Eigenkapitalquote | 35 % | 40 % | 42 % | 39 % |
Gewinnmarge | 6 % | 4 % | 5 % | 5 % |
Marktanteil | 23 % | 12 % | 12 % | 19 % |
Personalkostenquote | 60 % | 63 % | 65 % | 63 % |
Hieraus ergibt sich, dass die Eigenkapitalquote des eigenen Unternehmens unterhalb des Durchschnitts aller drei Unternehmen (Benchmark) liegt und verbesserungsbedürftig ist. Dagegen schneidet das eigene Unternehmen bei den übrigen Kennzahlen günstiger ab als die Konkurrenz.
Zwischenbetriebliche Vergleiche müssen Unternehmen mit annähernd vergleichbarer Betriebsgröße auswählen, da ansonsten bestehende Größenvorteile oder Verbundeffekte das Vergleichsergebnis verzerren können. Ferner sollten Einprodukt- oder Mehrproduktunternehmen jeweils untereinander untersucht werden.
Unterschieden werden zudem:[6]
Auch bei der Außenprüfung durch die Finanzämter kann es im Rahmen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO) zu einem äußeren (entspricht dem zwischenbetrieblichen Vergleich) und inneren Betriebsvergleich (entspricht dem horizontalen Betriebsvergleich) kommen.[7] Das Problem der unvollkommenen Information stellt sich hier nur eingeschränkt, da den Finanzbehörden auch unveröffentlichte Unternehmensdaten zur Verfügung stehen. Diese stammen insbesondere aus Außenprüfungen und werden vom Bundesministerium der Finanzen in regelmäßig veröffentlichten Richtsatzsammlungen zusammengefasst. Die in den Richtsätzen für die einzelnen Gewerbeklassen enthaltenen Rohgewinnaufschlagsätze werden häufig für Verprobungen und Nachkalkulationen von Umsätzen geprüfter Betriebe herangezogen. Die Erstellung der Richtsätze durch das Bundesministerium der Finanzen erfolgt aufgrund des Steuergeheimnisses nicht transparent und ist gegenwärtig (Stand 2023) Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof.[8]
Der Betriebsvergleich hat in der Geschichte der deutschen Betriebswirtschaftslehre wie auch der deutschen Unternehmenspraxis eine traditionsreiche Rolle gespielt.[9]
Ausgangspunkt waren die Zeitungen, die wie die Augsburger Allgemeine den Kapitalbedarf beim Börsengang der Eisenbahnunternehmen zum Anlass nahmen, die Daten deutscher Unternehmen insbesondere mit belgischen im monatlichen Turnus zu vergleichen.[10] Der Wirtschaftsjournalist Ludwig Cohnstaedt führte vor 1882 zwischenbetriebliche Vergleiche in der Frankfurter Zeitung ein, die neben der Industrie auch Großbanken beinhalteten. Ab 1913 (seit 1924 regelmäßig) veröffentlichte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels statistische Kennzahlen, im selben Jahr auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau.[11] Das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit veröffentlichte ab 1928 „branchenmäßige Betriebsuntersuchungen“, im selben Jahr begann die „Forschungsstelle für den Handel“ mit systematischen Betriebsvergleichen im Handel.[12] Ab 1930 begann das Handwerksinstitut in Karlsruhe für das Handwerk, ab 1936 der Deutsche Sparkassen- und Giroverband mit systematischen Betriebsvergleichen.
Das Statistische Bundesamt führte 1954 und 1958 Erhebungen zur Kostenstruktur verschiedener Unternehmen durch, die als Betriebsvergleiche anzusehen waren.[13]
Betriebsvergleiche erfüllen mehrere Funktionen und können damit Nutzen in vielen Bereichen stiften:
Da diese Funktionen in ähnlicher Form durch das Controlling wahrgenommen werden, ist der Betriebsvergleich eine wichtige Controlling-Konzeption.
Als Ziele des Betriebsvergleichs werden allgemein angesehen:[14]
Die Margeneffizienz wird durch die Marktpartner- und Faktoreffizienz begrenzt.
Gegenüber den öffentlichen Stellen besteht eine Auskunftspflicht (Statistisches Bundesamt, Finanzbehörden), und die Ergebnisse werden anonymisiert und unentgeltlich veröffentlicht. Bei privaten Trägern können Betriebsvergleiche käuflich erworben werden, oftmals unter der Voraussetzung, dass eigene Daten in den Vergleich gemeldet werden, so bei der DATEV oder dem Institut für Handelsforschung in Köln. Viel Erfahrung mit Betriebsvergleichen im Handwerk hat die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH). Sie erarbeitet pro Jahr mehr als ein Dutzend dieser Analysen für einzelne Gewerke und hat bereits mehr als 550 von ihnen veröffentlicht.[15]
In den Betriebsvergleich von Banken und Sparkassen gehen die finanzwirtschaftlichen Zahlen der Kreditnehmer ein, wobei diese Daten als bankinterne Statistiken zur Kreditwürdigkeitsprüfung anonymisiert werden.
Weitere private Träger von Betriebsvergleichen sind Verbände, Verbundgruppen (z. B. Einkaufskooperationen) oder Erfahrungsaustauschgruppen (ERFA-Gruppen), an denen ein Unternehmen als Mitglied teilnehmen kann oder muss (je nach Satzung des Trägers). Hier sind sowohl der Empfängerkreis der Auswertungen bekannt oder eingrenzbar und auch die meldenden Betriebe können innerhalb des Teilnehmerkreises bekannt und identifizierbar sein. Erstellt werden diese Vergleiche entweder hausintern oder von externen Dienstleistern.
Der Betriebsvergleich ist die sachgemäße Weiterentwicklung der Betriebsstatistik,[16] die wiederum einen Teilbereich des Rechnungswesens darstellt.[17] Der innerbetriebliche Vergleich kann zwischen einzelnen Organisationseinheiten erfolgen. Der zwischenbetriebliche Vergleich dient der Analyse der Konkurrenz, verhilft zu mehr Markttransparenz und wird oft mit einer SWOT-Analyse verbunden. Er ist entstanden aus der vergleichenden Statistik einzelner Unternehmensverbände.[18] Das Ergebnis des Betriebsvergleichs sind Aussagen über den Vergleichszweck[19], der sich aus dem Analyseziel ergibt. Die Vergleichsergebnisse können Grundlage für konstitutive Entscheidungen sein, die zu betrieblichen Maßnahmen führen.[20]
Regelmäßige Betriebsvergleiche gibt es vor allem in der Automobilindustrie, im Handel (Großhandel, Einzelhandel), in der Hotellerie, in Krankenhäusern, bei Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen. In der DDR gab es Betriebsvergleiche in der Industrie als Methode zur Aufdeckung und Ausnutzung von Reserven in der Produktion.[21]
Als besondere Form des Betriebsvergleichs wird in der Betriebswirtschaftslehre das Benchmarking betrachtet, wobei sich die Analyse von den Produkten zu Vergleichen von Funktionen, Methoden und Prozessen in Unternehmen verlagert hat.[22]
Wegen der teilweise geringen Publizität beschränken sich internationale Betriebsvergleiche unter anderem auf Betriebsgrößen (Umsatzerlöse, Bilanzsummen, Geschäftsvolumen), Marktanteile (Marktführer, Weltmarktführer) oder Gewinne.[23]