Bundesartenschutzverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Kurztitel: Bundesartenschutzverordnung
Abkürzung: BArtSchV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Fundstellennachweis: 791-8-1
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Dezember 1986
(BGBl. I S. 2705)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1987
Letzte Neufassung vom: 16. Februar 2005
(BGBl. I S. 258, ber. S. 896)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
25. Februar 2005
Letzte Änderung durch: Art. 10 G vom 21. Januar 2013
(BGBl. I S. 95, 99)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. August 2013
(Art. 13 Abs. 1 G vom 21. Januar 2013)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten erstmals am 19. Dezember 1986 erlassen.

Sie ist eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung, die den Artenschutz der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Artenschutzverordnung) von 1984, durch die in allen EG-Mitgliedstaaten das Washingtoner Artenschutzabkommen in Kraft gesetzt wurde, erweitert und verschärft.

Die geltende Fassung der Bundesartenschutzverordnung stammt vom 16. Februar 2005 und wurde als Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften erlassen.

Die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere findet sich in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung. Sie ist nicht zu verwechseln mit den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.