In diesem Artikel geht es um das Thema Deputation, das aufgrund seiner vielfältigen Implikationen in unterschiedlichen Bereichen derzeit auf großes Interesse stößt. Deputation war Gegenstand von Studien und Forschungen durch Experten verschiedener Disziplinen, die versucht haben, seine Eigenschaften, seine Auswirkungen und seine Relevanz für die Gesellschaft gründlich zu verstehen. Von seinen Anfängen bis zu seiner heutigen Entwicklung hat Deputation Debatten und Überlegungen über seinen Einfluss auf Kultur, Wirtschaft, Politik, Technologie, Umwelt und andere grundlegende Aspekte des menschlichen Lebens ausgelöst. Ziel dieses Artikels ist es, eine umfassende und aktuelle Sicht auf Deputation zu präsentieren und seine vielen Facetten und seine Bedeutung in der heutigen Welt zu untersuchen.
Die Deputation bezeichnet eine Abordnung oder die Entsendung einiger Mitglieder aus einem Gremium, einer größeren Versammlung, Körperschaft oder Genossenschaft zur Erledigung besonderer Angelegenheiten in deren Auftrag.
In Preußen waren die Deputationen im Sinne der nach französischem und englischen Vorbild reformierten Städteordnung des Freiherrn vom Stein von 1808 Kommissionen, die an der Regierung der Stadtgemeinden mitwirkten.[1]
Einen Vorläufer bildeten die sogenannten Landesdeputationen, die während der Zeit der französischen Besatzungen 1757, 1794 und 1796/97 unter Beteiligung der Landstände gebildeten provisorischen Regierungsbehörden in Teilen der besetzten brandenburgisch-preußischen Provinzen in Westdeutschland.[2] Auch in anderen preußischen Provinzen gab es während der Franzosenzeit Landesdeputationen, so die ostpreußische Landesdeputation in Königsberg.[3]
In der Freien und Hansestadt Hamburg gab es bis 2020 bei jeder Landesbehörde dem Senator beigegebene Deputationen als besondere Mitwirkungs- und Kontrollgremien der Bürger, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern (Deputierte), die von der Hamburgischen Bürgerschaft gewählt wurden. 2020 wurde das jahrhundertealte Rechtsinstitut von der Bürgerschaft als nicht mehr zeitgemäß abgeschafft.
Auch in der Freien Hansestadt Bremen kann die Bremische Bürgerschaft Deputationen bilden, die den Charakter von Verwaltungsausschüssen haben. Neben Mitgliedern der Bürgerschaft können auch weitere von der Bürgerschaft gewählte Bürger den Deputationen angehören.