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Film | |
Titel | Der Traum vom Rhein |
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Produktionsland | Deutschland |
Originalsprache | Deutsch |
Erscheinungsjahr | 1933 |
Länge | 97 Minuten |
Produktionsunternehmen | R.N. Filmproduktion GmbH |
Stab | |
Regie | Herbert Selpin |
Drehbuch |
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Produktion | Robert Neppach |
Musik | |
Kamera | Carl Drews |
Schnitt | Elisabeth Kleinert-Neumann |
Besetzung | |
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Der Traum vom Rhein ist eine Filmkomödie und ein Musikfilm des Regisseurs Herbert Selpin, der auch am Drehbuch mitwirkte, aus dem Jahr 1933. In der Hauptrolle verkörpert F. W. Schröder-Schrom den finanziell unabhängigen Deutschamerikaner Jupp Steinweg, der nach vielen Jahren die Gelegenheit nutzt, seiner Heimat im Bonner Raum einen Besuch abzustatten.
Der reiche Deutschamerikaner Jupp Steinberg trifft in den Staaten zufällig ein deutsches Gesangsquartett. Obwohl er an einer Herzerkrankung leidet, nimmt er diese Gelegenheit zum Anlass, seiner deutschen Heimat einen Besuch abzustatten. Er macht sich gemeinsam mit seiner Tochter Mary auf die Reise nach Deutschland. Während der Reise stellt er einen mittlerweile verbrauchten Lehrer für seine Tochter ein, damit diese in der Schule nach der Reise nicht einen allzu sehr großen Rückstand aufholen muss. Auch stellt er einen arbeitslosen Chauffeur ein. Was er zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, ist, dass der Lehrer und der Chauffeur ansonsten ihren Lebensunterhalt mit teilweise nicht legalen Mitteln verdienen. In der Folge kommt auch er selbst in die Bredouille.
Unter anderem mit dem Lied „Sehnsucht nach dem Rhein“ des rheinischen Komponisten Willi Ostermann, dessen Melodie mit neuem Text (1936) unter dem Titel „Heimweh nach Köln“ zur inoffiziellen Kölner Stadthymne wurde.
Der Film kam am 18. Oktober 1933 in die deutschen Kinos. In den USA geschah dies über zwei Jahre später, am 8. Dezember 1935 (dort unter dem Titel The Dream of the Rhine). In den österreichischen Filmverleih kam er unter dem Titel Was wär’ die Welt ohne Liebe. Im Jahr 2020 wurde ein vollständiges erhaltenes Exemplar einer Filmkopie in Köln wiederentdeckt[1] und an die Kölner Willi-Ostermann-Gesellschaft übergeben, die für den Erhalt und gelegentliche Vorführungen Sorge tragen will.
Die Berliner Filmprüfstelle gab den Film am 6. September 1933 auch für Jugendliche frei.
„Konfektioniertes Volksstück mit bekannten Ostermann-Liedern (...)“