Heute ist Dignitatis humanae ein Thema, das die Aufmerksamkeit von Menschen jeden Alters und aus verschiedenen Teilen der Welt auf sich gezogen hat. Die Bedeutung von Dignitatis humanae in der heutigen Gesellschaft hat eine umfangreiche Debatte ausgelöst und zu einem erhöhten Interesse am Verständnis seiner Auswirkungen auf unser tägliches Leben geführt. Von seinen Anfängen bis zu seinen Auswirkungen auf die Gegenwart war Dignitatis humanae Gegenstand zahlreicher Untersuchungen, Diskussionen und Analysen, die Licht auf seine vielfältigen Dimensionen werfen sollen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte von Dignitatis humanae und seinen Einfluss auf unsere Umgebung eingehend untersuchen, mit dem Ziel, eine umfassende und aktuelle Sicht auf dieses sehr relevante Thema zu bieten.
Dignitatis humanae (lat. für „Würde des Menschen“) heißt, nach ihren Anfangsworten, die Erklärung über die Religionsfreiheit, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 7. Dezember 1965 von Papst Paul VI. promulgiert wurde.
Wesentlicher Inhalt der Erklärung ist die Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit als Menschenrecht durch die römisch-katholische Kirche:
„Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten einzelner und gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlicher Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen nach seinem Gewissen zu handeln“
Dignitatis humanae ist „kein Anhängsel des Konzils, sondern konkretisiert die Grundoptionen der Offenbarungs- und Kirchenlehre“.[1] Mit dieser Erklärung vollzog die katholische Kirche – so die Einschätzung der Mehrzahl der Theologen – „eine grundlegende Neupositionierung und auch eine Korrektur ihrer Lehre“.[2] Die Ablehnung der Religionsfreiheit kulminierte 1864 in der Enzyklika Quanta cura Papst Pius’ IX. und dem ihr angefügten Verzeichnis der Irrtümer, dem sogenannten Syllabus errorum.[3] Wegen dieser rigorosen Ablehnung der Religionsfreiheit als Menschenrecht[4] wurde diese Neupositionierung als „kopernikanische Wende“ der katholischen Kirche, nämlich vom „‚Recht der Wahrheit‘ zum ‚Recht der Person‘“, bezeichnet, deren Bedeutung „kaum hoch genug eingeschätzt werden“ könne.[5] In ihr wird für die Lehre von der Freiheit und dem Recht der menschlichen Person, von den Aufgaben und Befugnissen des Staates in religiösen Dingen „ ein neuer Boden gewonnen, der es erlaubt, überholte und unhaltbare Positionen der kirchlichen Lehre aufzugeben, ohne doch den Wahrheitsanspruch des katholischen Glaubens in Frage zu stellen“.[6]
Zu einer etwas vorsichtigeren Einschätzung kam der US-amerikanische Jesuit John Courtney Murray (1904–1967), der beim Konzil der maßgebliche theologische Berater der Bischöfe aus den USA gewesen war, da er beim Begriff „kirchliche Lehre“ nicht allein das päpstliche Lehramt in den Blick nahm, sondern die Breite der theologischen Schulen und Entwürfe im Laufe der Jahrhunderte. In einer Studie zu Inhalt und Vorgeschichte von Dignitatis humanae legte er dar, dass die Konzilserklärung kein „Bruch“ mit der bisherigen Lehre gewesen sei, sondern dass sie aus einer langen (wenn auch nicht vorherrschenden) freiheitlichen theologischen Tradition hervorging.[7]
in der Reihenfolge des Erscheinens