In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Thema Druckkostenzuschuss, das in den letzten Jahren immer relevanter geworden ist. Druckkostenzuschuss ist ein Thema, das aufgrund seiner Auswirkungen auf verschiedene Bereiche sowohl in der wissenschaftlichen Gemeinschaft als auch in der Gesellschaft im Allgemeinen großes Interesse geweckt hat. Von seinen Anfängen bis zu seiner aktuellen Entwicklung war Druckkostenzuschuss Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Debatten, die versuchen, seinen Einfluss auf unsere Umwelt zu verstehen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Druckkostenzuschuss untersuchen und seine Bedeutung, seine Auswirkungen und die möglichen Zukunftsperspektiven analysieren, die dieses Thema bieten könnte.
Der im Verlagswesen gebräuchliche Begriff Druckkostenzuschuss ist nicht eindeutig definierbar. Allgemeinere Begriffe sind Kostenzuschuss bzw. Publikationsgebühr. Gemeinsamer Nenner ist, dass eine Kostenbeteiligung beim Verlag durch den Autor erfolgt, die hinsichtlich ihres Anteils an den Kosten variiert und ggf. durch eine Förderung von Dritten übernommen werden kann. Verschiedentlich werden dabei Druckkosten (bzw. Herstellungskosten) und Publikationskosten unterschieden.[1] Im Bereich der Wissenschaft ist dies ein notwendiges Verfahren für wissenschaftliche Werke, die aufgrund hoher Spezialisierung und geringer Auflage ohne finanzielle Hilfe gar nicht erscheinen könnten,[2] oder wo wie bei Dissertationen meist eine Publikationspflicht besteht und ebenfalls die Nachfrage die Kosten nicht decken kann.[3] Auch außerhalb der Wissenschaft sind solche Zuschüsse möglich für unbekanntere oder junge Autoren, um ihre Werke zu veröffentlichen und sich im Falle eines Misserfolgs abzusichern beziehungsweise die finanziellen Einbussen bereits im Vorfeld zu minimieren.[4][5]
Auch einige Modelle von Open Access gehören dem Wesen nach zu diesen Modellen: Die Werke werden beim Verlag frei zugänglich gemacht und dafür sind Publikationsgebühren, in diesem Fall Article processing charges oder Book processing charges genannt, an den Verlag zu entrichten. Diese Gebühren können ebenfalls durch Dritte ebenfalls werden. Dem Verlag entgehen Einnahmen aus einem Verkauf, wobei das Einnahmerisiko für den Verlag aber minimiert wird.
Er kann für die Erstellung einer Veröffentlichung einen Zuschuss umfassen in Form:
Im Zeitalter der digitalen Publikation wird anstelle von „Druckkostenzuschuss“ häufig von einer „Publikationsgebühr“ gesprochen.
Die Uneindeutigkeit des Begriffs resultiert nicht zuletzt auch daher, dass die Kosten für Druckerzeugnisse allein wegen der seit Mitte des 20. Jahrhunderts dafür einsetzbaren Druckverfahren wie Bleisatz-, Offset- und Digitaldruck erheblich variieren können und eine Kalkulation damit nicht einheitlichen Voraussetzungen unterliegt. Zudem wird die (anteilige) Übernahme dieser Kosten in der Regel jeweils projektbezogen ausgehandelt. Kostenvoranschläge dazu sind nicht wie bei den Self-Publishing-Plattformen im Vorfeld z. B. anhand transparent detaillierter Tabellen zu entnehmen und somit untereinander auch nicht vergleichbar.
Jong-Rak Shin zitiert in seiner Dissertation[8] hierzu Eduard Schönstedt aus Der Buchverlag,[10] wonach dieser angesichts derart unterschiedlich umfangreich zu leistender Zuschüsse zwischen „Druckkostenverlag“, „Herstellkostenverlag“ und „Selbstkostenverlag“[11] unterscheidet.
Erhoben wurden und werden diese als „Druckkostenzuschuss“ bezeichneten Zuschüsse von Verlagen oder anderen Unternehmensformen, die
Geleistet wurden und werden diese als „Druckkostenzuschuss“ bezeichneten Zuschüsse:
Das Bundesministerium für Finanzen in Österreich hat entschieden, dass von dritter Seite (z. B. durch Stiftungen) geförderte Druckkostenzuschüsse künftig genauso wie von Autoren geleistete Druckkostenzuschüsse dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen sollen. (Gültig ab der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, falls der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins nicht davor Widerspruch veranlasst, unterstützt vom Hochschulverband mit einer Stellungnahme eines Ordinarius für Steuerrecht.)