In der heutigen Welt ist Fischereikennzeichen ein Thema, das große Relevanz erlangt und großes gesellschaftliches Interesse geweckt hat. Seit seiner Entstehung hat Fischereikennzeichen die Aufmerksamkeit von Experten, Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit auf sich gezogen und eine breite Debatte über seine Implikationen und Konsequenzen ausgelöst. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Fischereikennzeichen von seinem Ursprung bis zu seinen aktuellen Auswirkungen im Detail untersuchen und seinen Einfluss in verschiedenen Bereichen sowie seine heutige Relevanz analysieren. Durch eine umfassende Analyse werden wir versuchen, die Geheimnisse rund um Fischereikennzeichen zu lüften und seine wahre Bedeutung in der modernen Gesellschaft zu verstehen.
Das Fischereikennzeichen, auch Fischereinummer genannt, ist ein vorgeschriebenes optisches Kennzeichen am Bug von Seefischerschiffen; meistens sind am Bug deren zwei erforderlich. Das Kennzeichen besteht aus einer Buchstabenfolge von einem bis zu fünf Buchstaben, die den Heimathafen bezeichnet, gefolgt von einer Registriernummer. Diese Fahrzeuge sind hingegen vom Führen einer IMO-Nummer befreit.
Grundlage für das Führen eines Fischereikennzeichens ist der am 6. Mai 1882 in Den Haag abgeschlossene Internationale Vertrag zur Regelung der Fischerei in der Nordsee durch die Anrainerstaaten. Er enthielt unter anderem die Verpflichtung der beteiligten Staaten zum Führen von Verzeichnissen dieser Kennzeichen. Dies bedeutete im Umkehrschluss, dass alle Schiffe, sofern sie in der Fischerei zugelassen werden wollten, eine solche Registrierung beantragen mussten und in der Folge eindeutig identifizierbar waren.
Die beschlossene Verpflichtung wurde nach der Verkündung im Reichsgesetzblatt 1884 unter dem Rubrum „Polizeiliche Regelung der Hochseefischerei in der Nordsee“ in Deutschland eingeführt. Artikel 2 des „Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik“[1] wiederum regelt für deutsche Schiffe die Zuteilungszuständigkeit der Fischereinummer für den im Gesetz genannten Bereich.
Fischereikennzeichen gibt es allerdings nicht nur im Bereich der Nordsee, sondern weltweit auch bei Anrainern anderer Meere, beispielsweise in Algerien, Frankreich (z. B. NI für Nizza, PL für Paimpol), Spanien (z. B. PM-3 für Palma) und Japan (z. B. HKI für Hokkaidō).