Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland)

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Basisdaten
Titel: Geschäftsordnung des Bundesrates
Früherer Titel: Vorläufige Geschäftsordnung des Bundesrates
Abkürzung: GO BR
Art: Satzung (strittig)
Geltungsbereich: Bundesrat
Erlassen aufgrund von: Art. 52 Abs. 3 Satz 2 GG
Rechtsmaterie: Staats- und Verfassungsrecht
Fundstellennachweis: 1102-1
Ursprüngliche Fassung vom: 8. September 1950
(BGBl. S. 768)[2]
Inkrafttreten am: 8. September 1950
Neubekanntmachung vom: 26. November 1993
(BGBl. I S. 2007)
Letzte Neufassung vom: 1. Juli 1966
(BGBl. I S. 437)[1]
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Oktober 1966
Letzte Änderung durch: Nr. 1–4 Bek. vom 8. Juni 2007
(BGBl. I S. 1057)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. Oktober 2007
(Satz 6 Bek. vom 8. Juni 2007)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR) regelt die interne Geschäftstätigkeit des Bundesrates. Sie bedarf wegen der Kontinuität des Bundesrates im Gegensatz zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) keiner Bestätigung in bestimmten zeitlichen Abständen. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt.

Die GO BR enthält neben allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt I) Regelungen über Organe und Einrichtungen des Bundesrates (Abschnitt II), Vorbereitungen, Verfahrensgrundsätze und Geschäftsgang von Sitzungen (Abschnitt III), das Verfahren von Ausschüssen (Abschnitt IV), das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union (Abschnitt IVa) sowie Schlussbestimmungen (Abschnitt V).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Neufassung der GO BR vom 31. Juli 1953 (BGBl. II S. 527).
  2. Neufassung der vorläufigen GO BR vom 24. Oktober 1949.