Im Rahmen von Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland) ist es heute notwendig, über die Bedeutung dieses Aspekts nachzudenken. Ob auf persönlicher, sozialer oder beruflicher Ebene, Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland) spielt eine entscheidende Rolle in unserem täglichen Leben. Von seinen Ursprüngen bis zu seiner Relevanz in der heutigen Gesellschaft ist es wichtig zu verstehen, wie sich Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland) im Laufe der Zeit entwickelt hat und welche Auswirkungen es auf die moderne Welt hat. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland) untersuchen, seinen Einfluss in verschiedenen Kontexten analysieren und einen umfassenden Überblick über seine heutige Bedeutung bieten.
Basisdaten | |
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Titel: | Geschäftsordnung des Bundesrates |
Früherer Titel: | Vorläufige Geschäftsordnung des Bundesrates |
Abkürzung: | GO BR |
Art: | Satzung (strittig) |
Geltungsbereich: | Bundesrat |
Erlassen aufgrund von: | Art. 52 Abs. 3 Satz 2 GG |
Rechtsmaterie: | Staats- und Verfassungsrecht |
Fundstellennachweis: | 1102-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 8. September 1950 (BGBl. S. 768)[2] |
Inkrafttreten am: | 8. September 1950 |
Neubekanntmachung vom: | 26. November 1993 (BGBl. I S. 2007) |
Letzte Neufassung vom: | 1. Juli 1966 (BGBl. I S. 437)[1] |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Oktober 1966 |
Letzte Änderung durch: | Nr. 1–4 Bek. vom 8. Juni 2007 (BGBl. I S. 1057) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
12. Oktober 2007 (Satz 6 Bek. vom 8. Juni 2007) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR) regelt die interne Geschäftstätigkeit des Bundesrates. Sie bedarf wegen der Kontinuität des Bundesrates im Gegensatz zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) keiner Bestätigung in bestimmten zeitlichen Abständen. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt.
Die GO BR enthält neben allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt I) Regelungen über Organe und Einrichtungen des Bundesrates (Abschnitt II), Vorbereitungen, Verfahrensgrundsätze und Geschäftsgang von Sitzungen (Abschnitt III), das Verfahren von Ausschüssen (Abschnitt IV), das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union (Abschnitt IVa) sowie Schlussbestimmungen (Abschnitt V).