Grenzkataster

In diesem Artikel werden wir über Grenzkataster sprechen, ein Thema, das im Laufe der Geschichte präsent war und in der heutigen Gesellschaft weiterhin relevant ist. Grenzkataster hat aufgrund seiner Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens sowohl in der Wissenschaft als auch in der öffentlichen Meinung großes Interesse und Debatten geweckt. Im Laufe der Zeit war Grenzkataster Gegenstand von Studien, Forschungen und Überlegungen, die dazu beigetragen haben, unser Verständnis dieses Themas zu erweitern. In diesem Sinne werden wir uns mit verschiedenen Perspektiven und Ansätzen befassen, um die Bedeutung und Bedeutung von Grenzkataster heute besser zu verstehen.

Der Grenzkataster in Österreich entstand im Zuge des Vermessungsgesetzes 1968 (VermG) und ist im Unterschied zum Grundsteuerkataster ein Rechtskataster.

Im Sinne eines Mehrzweckkatasters dient er auch zur Ersichtlichmachung der Benützungsarten, der Flächenausmaße der Benützungsabschnitte und Grundstücke, gegebenenfalls der Ersichtlichmachung der Ertragsmesszahlen, sowie sonstiger Angaben zur leichteren Kenntlichmachung der Grundstücke.

Die Umstellung vom Grundsteuerkataster zum Grenzkataster erfolgt schrittweise. Die Einführung des Grenzkatasters in einer Katastralgemeinde kann durch Allgemeine Neuanlegung oder teilweise Neuanlegung erfolgen, wobei solche Verfahren durch eine Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen eingeleitet werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Festpunktfeldes. Derzeit sind rund 12 % der Grundstücke im Grenzkataster eingetragen.[1]

Die Grundstücke werden auf Basis von genau definierten technischen und rechtlichen Verfahren in den Grenzkataster eingetragen, daraufhin sind die Grenzen im Kataster rechtsverbindlich festgelegt.

Ab 1989 wurde an der Digitalisierung der analogen Datenbestände gearbeitet. Durch Transformation von alten Plänen und Handrissen ins System der Landesvermessung oder Darstellung von Nutzungsinformationen aus Luftbildaufnahmen wurde die Aussagekraft der Katastralmappe vor allem in puncto aktuelle Benutzungsverhältnisse und lagerichtige Darstellung der Grundstücke gesteigert.

Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.[2]

Das Adressregister ist Teil des Grenzkatasters (§ 9 VermG).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Meingrundstück.at (Hinweis: Mit dem Stand vom 8. Februar 2022 ist dieser Link nicht mehr nutzbar, weil es nur eine Weiterleitung auf eine Website der Arbeiterkammer ist, auf der der Ausdruck 'Grenzkataster' laut der Suchfunktion auf dieser Website überhaupt nicht vorkommt.)
  2. HELP.gv.at Grenzkataster

Literatur

  • Kukuvec, Manfred. Die Umwandlung vom Steuerkataster in den Grenzkataster – Rechtliche Auswirkungen und Beachtung in der Liegenschaftsbewertung. Wien 2010, Masterthese Immobilienlehrgänge der TU Wien.
  • Twaroch, Christoph. Kataster- und Vermessungsrecht. Wien 2009, Neuer wissenschaftlicher Verlag.
  • Muggenhuber, Gerhard und Twaroch, Christoph. Kataster in: Rechberger/Kletecka. Bodenrecht in Österreich. Wien 2004, Verlag Manz.