Höherer Kommunalverband

In diesem Artikel werden wir das faszinierende Leben und Werk von Höherer Kommunalverband erkunden, einer Person, die unauslöschliche Spuren in der Geschichte hinterlassen hat. Von den bescheidenen Anfängen bis zum Höhepunkt seiner Karriere hat sich Höherer Kommunalverband als wahrer Anführer und Visionär auf seinem Gebiet erwiesen. Auf diesen Seiten werden wir sein Vermächtnis und seine Beiträge sowie die Auswirkungen untersuchen, die er auf die Gesellschaft und die Welt um ihn herum hatte. Höherer Kommunalverband ist ein Charakter, der es wert ist, studiert und bewundert zu werden, und wir hoffen, mit diesem Artikel einen tieferen Einblick in sein Leben und seinen Einfluss auf die Geschichte zu bieten.

Als höherer Kommunalverband (HKV) wird eine auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaft des öffentlichen Rechts bezeichnet, die über das Gebiet mehrerer Landkreise/Kreise bzw. kreisfreier Städte/Stadtkreise hinausgeht.

Die höheren Kommunalverbände werden auch als „dritte Ebene“ der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet, wobei die Kreise bzw. kreisfreien Städte die zweite Ebene, die Gemeinden die erste Ebene bilden sollen.

Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen.

Heutige Beispiele sind

Die Verbände haben sich 1964 zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland (BAG HKV) zusammengeschlossen. Vorsitzender der BAG HKV ist seit dem 1. Juli 2021 der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Matthias Löb. Die Geschäftsstelle der BAG HKV ist beim LWL angesiedelt.[1]

Literatur

  • Ansgar Hörster: § 31 Höhere Kommunalverbände. In: Thomas Mann, Günter Püttner (Hrsg.): Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. 3. Auflage. Bd 1: Grundlagen und Kommunalverfassung. Springer, Berlin/Heidelberg/New York, ISBN 3-540-23793-3, S. 901–934.

Einzelnachweise

  1. Unsere Gremienstruktur. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), abgerufen am 17. Juli 2021.