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Klassifikation nach ICD-10 | |
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M20.4 | Sonstige Hammerzehe(n) (erworben) |
Q66.8 | Sonstige angeborene Deformitäten der Füße – Hammerzehe, angeboren |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Die Form einer Hammerzehe (Digitus malleus) ergibt sich durch die permanente krallenartige Beugung einer Zehe. Man unterscheidet flexible und fixierte Hammerzehen. Sie ist differentialdiagnostisch von der Kamptodaktylie abzugrenzen und meistens aufgrund der Verwendung ungeeigneten Schuhwerks mechanisch bedingt. Auch neurologische Erkrankungen können zu diesem Symptom führen.
Die Hammerzehe stellt die häufigste Zehendeformation dar. Es besteht eine Beugekontraktur im Mittelgelenk (PIP = proximales Interphalangealgelenk), seltener (auch) im Endgelenk (DIP = distales Interphalangealgelenk). Die Krallenzehe charakterisiert sich im Unterschied zur Hammerzehe durch eine Luxation oder Subluxation im Zehengrundgelenk (MTP = Metatarsophalangealgelenk) im Sinne der Überstreckung (Hyperextension).
Die Hammerzehe ist selten angeboren. Erworben kann sie bei neuromuskulären Erkrankungen, Hohlfuß, Spreizfuß, nach Kompartmentsyndrom, Poliomyelitis, rheumatischen Erkrankungen oder bei falschem Schuhwerk und bei Tänzern auftreten.
Druckbeschwerden bei Hühneraugen, Schwielen, Schmerzen unter den Mittelfußköpfchen, Schuhkonflikte, ästhetische Störung. Die Bestimmung der Beweglichkeit, der Zehenlänge und der Abstände zwischen den Zehen ist für die Auswahl des operativen Verfahrens wichtig.
Die Indikation hierfür besteht, wenn sich die Zehenstellung passiv korrigieren lässt.
Kontraindikation für eine operative Sanierung stellt die schlechte Durchblutung (pAVK) dar. Postoperativ ist meist Vollbelastung in steifer Sohle erlaubt; die Entfernung der Fäden kann nach zwei Wochen erfolgen. Als Komplikationen können Wundheilungsstörungen, Durchblutungsstörungen oder Nekrosen auftreten.