Der Hauptausschuss des Nationalrats ist ein parlamentarisches Organ des Nationalrats, das an der Vollziehung des Bundes mitwirkt.
Dem Hauptausschuss obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
Besondere Bedeutung hat der Hauptausschuss im Rahmen der Europäischen Union:
Diese Aufgaben überträgt der Hauptausschuss zum Teil seinem Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Der Nationalrat hat 183 Abgeordnete, der Hauptausschuss derzeit 23 Mitglieder, die entsprechend der Stärke der Parlamentsparteien gewählt und durch Wahllisten der Parlamentsklubs vorgeschlagen werden. Die genaue Zusammensetzung ist Gegenstand der Geschäftsordnung, hängt hinsichtlich der Gesamtzahl unter anderem von Parteienverhandlungen ab. Aktuell stellen ÖVP 9, SPÖ 5, FPÖ 4, GRÜNE 3 und NEOS 2 Mitglieder. Für gewöhnlich werden die jeweiligen Klubobleute der Parlamentsklubs in den Ausschuss entsandt. Auch sonst befinden sich dort eher hochrangige Abgeordnete.
Der Hauptausschuss wählt einen Ständigen Unterausschuss, der jederzeit zusammentreten können muss. Dieses Organ hat folgende Aufgaben:
Der ständige Unterausschuss des Hauptausschusses besteht aus 13 Mitgliedern, die, nach Fraktionsstärke, aus den Mitgliedern des Hauptausschusses ausgewählt werden. Derzeitige Zusammensetzung: ÖVP 5, SPÖ 3, FPÖ und GRÜNE je 2 und NEOS 1.