Hilfsarbeitskraft, Aushilfskraft, Ungelernter, Hilfsarbeiter, Gehilfe, Helfer oder Handlanger, historisch Handlungsdiener oder Spannmann, bildungsstatistisch Geringqualifizierter, ist eine Berufsbezeichnung für eine Arbeitskraft ohne (branchenspezifische) Berufsausbildung, die Hilfstätigkeiten verrichtet. Sie stellt die niedrigste berufliche Klasse nach Berufbildungsabschluss dar.
Der Begriff des Hilfsarbeiters im Speziellen entwickelt sich erst in der Industriellen Revolution, während man vorher nur von Handlanger für Gelegenheits-Hilfskräfte sprach, sonst aber in den strengen Zunftordnungen kein Platz für Ungelernte war. Im hauswirtschaftlichen Bereich einschließlich Landwirtschaft sprach man von Gesinde für alle Hilfskräfte. Der Handlungsgehilfe entwickelt sich im kaufmännischen Sektor.
Da es keine Regelung – und damit auch keine Rechtsschutz – für Ungelernte gab, trat hier die tatsächliche Ausbeutung der Arbeiterschaft, die dann die Entwicklung des Sozialismus hervorrief, besonders stark hervor. So wurde dann beispielsweise erst in der nachrevolutionären österreichischen Gewerbeordnung 1859 – die bis heute gültig ist – der Begriff des Hilfsarbeiters bzw. des gewerbliches Hilfspersonals nicht nur definiert, sondern auch Rechte und Pflichten im „Verhältnisse zwischen den selbstständigen Gewerbetreibenden und ihren Hilfsarbeitern“ festgesetzt. Danach umfasst der Begriff im Besonderen:
a) Gehilfen (Handlungsgehilfen, Gesellen, Kellner, Kutscher bei Fuhrgewerben und dergl.); b) Fabriksarbeiter; c) Lehrlinge; d) jene Arbeitspersonen, welche zu untergeordneten Hilfsdiensten beim Gewerbe verwendet werdenFrüher verwendete man den Ausdruck auch für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, eine wissenschaftliche Hilfskraft, eine studentische Hilfskraft an einer Hochschule, juristische Hilfsarbeiter an obersten Bundesgerichten (einschließlich Bundesverfassungsgericht), z. B. Wissenschaftliche Hilfskraft (BGH) in Deutschland oder in der deutschen Bundesanwaltschaft, bei Behörden wurde die Bezeichnung für Angehörige des höheren Justiz- und Verwaltungsdienstes verwendet, die zur Vorbereitung ihrer Beförderung bei übergeordneten Behörden erprobt wurden (etwa in Deutschland 3. Staatsexamen bei Richtern und höheren Verwaltungsbeamten).
In Preußen und dem Deutschen Reich war „Hilfsarbeiter“ die Amtsbezeichnung für probeweise auf einem höheren Dienstposten oder zur Unterstützung eines planmäßigen Referenten oder Abteilungsleiters verwendeten Verwaltungsbeamten im Höheren Dienst.
Alle diese Berufsfunktionen fallen heute nicht mehr unter den Begriff Arbeiter und die genannten Berufe auch nicht mehr unter den Begriff der Hilfsberufe. Dasselbe gilt für die Personen, die in Ausbildung stehen, oder facheinschlägige Praktikanten.
Heute versteht man bildungswissenschaftlich:
Da bei Bildungsstatistiken die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung (On-the-Job-Berufsbildung) nicht erfasst wird, spricht man in diesem Zusammenhang von formal gering qualifiziert – darunter können auch Gutverdiener fallen (vgl. Self-made man).
Als berufliche Funktion:
Moderne Stichwörter in diesem Zusammenhang sind Niedriglohn, Minijob und McJob.
Land | ISCED 1–3 ohne Zuordnung | ISCED 3B, 3C lang, 4 | ISCED 3A | ISCED 5B | ISCED 5A, 6 |
---|---|---|---|---|---|
(formal gering Qualifizierte) | (Berufs- abschluss) |
(allgemein- bildender A.) |
(Berufs- qualifikation)(1) |
(Hochschul- abschluss) | |
Belgien Belgien | 35 | 10 | 24 | 17 | 13 |
Danemark Dänemark | 18 | 45 | 05 | 08 | 20 |
Deutschland Deutschland | 16 | 56 | 02 | 10 | 15 |
Frankreich Frankreich | 35 | 31 | 10 | 10 | 14 |
Finnland Finnland | 23 | 00 | 43 | 17 | 17 |
Irland Irland | 37 | 10 | 24 | 11 | 17 |
Italien Italien | 52 | 09 | 28 | – | 11 |
Luxemburg Luxemburg | 37 | 24 | 15 | 09 | 13 |
Niederlande Niederlande | 29 | 20 | 22 | 02 | 26 |
Norwegen Norwegen | 11 | 44 | 12 | 02 | 30 |
Osterreich Österreich | 20 | 56 | 06 | 09 | 09 |
Polen Polen | 50 | 04 | 31 | – | 16 |
Portugal Portugal | 75 | 01 | 12 | – | 13 |
Schweiz Schweiz | 17 | 48 | 06 | 10 | 18 |
Slowakei Slowakei | 16 | 36 | 36 | 01 | 12 |
Spanien Spanien | 55 | 06 | 12 | 07 | 19 |
Schweden Schweden | 17 | 00 | 48 | 15 | 19 |
Tschechien Tschechien | 11 | 43 | 33 | – | 12 |
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Kgr. | 35 | 21 | 15 | 09 | 20 |
englisch: