Gesellschaftsrecht (Europäische Union)

Das Gesellschaftsrecht der Europäischen Union ist ein Teilgebiet des europäischen Sekundärrechtes, das sich mit den für Gesellschaften zugelassenen Rechtsformen und deren Berührungspunkte im Markt befasst.

Spezifische Rechtsformenregelungen

Auf Ebene der Europäischen Union sind folgende Rechtsformen geregelt, die in allen Ländern der EU genutzt werden können:

Die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (lateinisch Societas Privata Europaea, abgekürzt SPE), die ursprünglich für Juli 2010 geplant war, wurde am 2. Oktober 2013 zu Gunsten des Projektes der Schaffung der Einpersonengesellschaft (Societas Unius Personae, SUP) aufgegeben.

Gesellschaftsrechtliche Richtlinien

Grundsätze zur Unternehmensführung / Rechte unternehmensbezogener Interessengruppen (Stakeholder)

Unternehmensumstrukturierung

Jahresabschluss und Prüfung

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. SUP statt SPE – Europa-GmbH 2. Versuch. Bundesanzeigerverlag, 17. April 2014, abgerufen am 25. Oktober 2014. 
Rechtsformen nach Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) | Europäische Genossenschaft (SCE) | Europäische Aktiengesellschaft (SE) | Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) | Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) | Europäische politische Partei (Europapartei) | Europäische politische Stiftung (Europastiftung)
geplant: Europäische Einpersonengesellschaft (SUP) | Europäische Stiftung (FE) | Europäischer grenzüberschreitender Verein (ECBA)