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Basisdaten | |
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Titel: | Kommunalselbstverwaltungsgesetz |
Früherer Titel: | Gesetz über die Selbstverwaltung, der Gemeinden, Ämter und Landkreise |
Abkürzung: | KSVG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Saarland |
Rechtsmaterie: | Kommunalrecht, Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | BS Saar Nr. 2020-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 15. Januar 1964 (Amtsbl. S. 123) |
Inkrafttreten am: | 1. März 1964 |
Neubekanntmachung vom: | 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 G vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215 f.) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
31. Juli 2009 (Art. 4 G vom 11. Februar 2009) |
Außerkrafttreten: | 31. Dezember 2015 (§ 223 KSVG) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz ist ein saarländisches Landesgesetz und beinhaltet die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung und Regionalverbandsordnung. Dort sind Strukturen, Aufgaben und Organe der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften geregelt.