Liste der Altersstufen im deutschen Recht

Altersstufen und -grenzen spielen im deutschen Recht eine große Rolle, insbesondere was Rechte, Pflichten und Ansprüche natürlicher Personen betrifft.

Vor der Zeugung

Ab der Zeugung

Nidation

Vollendung der 12. Woche nach der Zeugung

Beginn der Geburt

Siehe auch: Totschlag (Deutschland)#Beginn und Ende des „Lebens“ (Schutzbereich)

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Vollendung der Geburt

Vollendung des 6. Lebensmonats

Vollendung des 1. Lebensjahres

Vollendung des 3. Lebensjahres

Vollendung des 5. Lebensjahres

Vollendung des 6. Lebensjahres

Vollendung des 7. Lebensjahres

Vollendung des 8. Lebensjahres

Vollendung des 10. Lebensjahres

Vollendung des 12. Lebensjahres

Vollendung des 13. Lebensjahres

Vollendung des 14. Lebensjahres

Vollendung des 15. Lebensjahres

Vollendung des 16. Lebensjahres

Vollendung des 17. Lebensjahres

Vollendung des 18. Lebensjahres

Vollendung des 20. Lebensjahres

Vollendung des 21. Lebensjahres

Vollendung des 22. Lebensjahres

Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ärztlich verordnete Empfängnisverhütung mehr (§ 24a Abs. 2 SGB V)

Vollendung des 23. Lebensjahres

Vollendung des 24. Lebensjahres

Vollendung des 25. Lebensjahres

Vollendung des 26. Lebensjahres

Vollendung des 27. Lebensjahres

Vollendung des 30. Lebensjahres


Deutsche Altersdefinitionen bis zum 30. Geburtstag
Begriff 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
Säugling ja nein
Kleinkind teils ja teils teils nein
Kind ja teils teils nein
Kindheit nein frühe mittlere späte nein
Schulkind nein ja teils nein
Jugend (Shell) nein ja nein
Jugend (UN) nein teils ja teils teils nein
jugendlich nein ja teils nein
Teenager nein ja nein
Schutzalter ja teils teils nein
minderjährig ja nein
Kindergeld ja teils teils ehemals nein
jung teils ja teils teils nein
geschäftsfähig nein teils teils teils teils ja
religionsmündig nein teils teils ja
strafmündig nein ehemals teils ja voll
sexualmündig nein teils teils ja voll
Alkohol nein teils teils ja
volljährig nein ja, junger Volljähriger ja
heranwachsend nein ja nein
FSK/USK 0 6 12 16 18

Vollendung des 35. Lebensjahres

Vollendung des 40. Lebensjahres

Vollendung des 50. Lebensjahres

Vollendung des 55. Lebensjahres

Vollendung des 58. Lebensjahres

Vollendung des 60. Lebensjahres

Vollendung des 62. Lebensjahres

Vollendung des 63. Lebensjahres

Vollendung des 65. Lebensjahres

Vollendung des 66. Lebensjahres

Vollendung des 67. Lebensjahres

Vollendung des 68. Lebensjahres

Vollendung des 70. Lebensjahres

Vollendung des 80. Lebensjahres

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Reisepass für Kinder wird abgeschafft - das wirft bei Eltern viele Fragen auf. 27. Oktober 2023, abgerufen am 7. April 2024. 
  2. Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB). § 6 (1). Bayerische Staatskanzlei, 10. Dezember 2012, abgerufen am 12. Mai 2015. 
  3. Rüdiger Soldt: Baden-Württemberg: Passives Wahlrecht für 16-Jährige. In: FAZ.NET. 29. März 2023, ISSN 0174-4909 (faz.net ). 
  4. www.landesrecht-hamburg.de: Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft, § 6
  5. BayEUG, Art. 39: Berufsschulpflicht. www.gesetze-bayern.de, 1. Dezember 2017, abgerufen am 24. Februar 2018. 
  6. Landesglücksspielgesetz (LGlüG). (PDF) § 29 Teilnahme am Glücksspiel (1). isa-guide.de, 15. November 2012, S. 12 f., abgerufen am 12. Februar 2015. 
  7. Spielbankordnung (SpielbO). (PDF) § 3 Teilnahme am Glücksspiel 1. isa-guide.de, 25. November 2008, S. 1, abgerufen am 12. Februar 2015. 
  8. § 48 EBO - Einzelnorm. Abgerufen am 13. November 2020. 
  9. Gebühren und Gültigkeit. Abgerufen am 22. Mai 2022. 
  10. HeilprGDV 1 - Einzelnorm. In: www.gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 7. Dezember 2016. 
  11. A1-Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren. In: ADAC.de. Abgerufen am 12. Oktober 2021. 
  12. Bier oder Wein in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person
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