In der heutigen Welt hat Mischkalkulation in allen Bereichen transzendentale Bedeutung erlangt. Von der persönlichen bis zur beruflichen Ebene war Mischkalkulation Gegenstand von Interesse und Debatten in der heutigen Gesellschaft. Seine Wirkung hat die Grenzen überschritten und bei Experten und Bürgern allerlei Überlegungen und Analysen hervorgerufen. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung und Bedeutung von Mischkalkulation sowie seinen Einfluss auf unser tägliches Leben weiter untersuchen. Seit seinem Erscheinen war Mischkalkulation Gegenstand zahlreicher Studien und Diskussionen, um seine wahre Natur und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft zu verstehen. In diesem Text werden wir verschiedene Perspektiven und Standpunkte zu Mischkalkulation untersuchen, mit dem Ziel, Licht auf ein Thema zu werfen, das uns alle betrifft.
Unter einer Mischkalkulation (auch Ausgleichskalkulation genannt) versteht man eine Kalkulation, bei der in einem aus mehreren Produkten bestehenden Angebot aus strategischen Erwägungen die Preise für einige angebotene Produkte gemessen an den Herstellkosten bewusst zu niedrig und für andere zu hoch angesetzt werden.[1][2] Der Anbieter erwartet dabei in der Regel, dass die geringeren Gewinne oder sogar Verluste, die mit einigen dieser Produkte erzielt werden, durch entsprechende höhere Gewinne anderer Produkte ausgeglichen werden, so dass insgesamt ein akzeptabler Deckungsbeitrag erreicht wird.
Mischkalkulationen können aus unterschiedlichen Motivationen heraus vorgenommen werden:
Je nach Preisgestaltung und Artikelart wird dabei unterschieden zwischen Schlüsselartikeln, Zugartikeln und Kompensationsartikeln:
Analog wird auch von Profilierungs-, Pflicht-, Impuls- / Saison- und Ergänzungskategorien gesprochen. Hierbei ist die Schlüsselkategorie die Teilmenge der Pflichtkategorie, die von den Kunden besonders preisbewusst und -sensibel wahrgenommen wird und daher entgegen dem Rest der Pflichtkategorie geringe bis gar keine Deckungsbeiträge erwirtschaftet. Generell ist die Pflichtkategorie die Kategorie, die ein Markt haben muss, da diese Artikel unbedingt von den Konsumenten erwartet werden (z. B. Lebensmittel des täglichen Bedarfs in einem Supermarkt oder Kleidung und Haushaltswaren in einem Kaufhaus).
Eine besondere Bedeutung haben Mischkalkulationen im Vergaberecht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Mischkalkulationen innerhalb eines Angebots vergaberechtlich unzulässig, wenn der Bieter hierdurch nicht denjenigen Preis angibt, den er in Rechnung zu stellen beabsichtigt.[3][1][4][5]