Multilaterales Abkommen über Investitionen

Das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI, auch Multilaterales Investitionsabkommen) ist ein in den 1990er Jahren geplantes, aber nie in Kraft getretenes internationales Vertragswerk zwischen den OECD-Staaten. Es hätte in den Unterzeichnerstaaten direkte Auslandsinvestitionen fördern sollen. Dazu hätten die Rechte internationaler Investoren umfassend gestärkt werden sollen.

Entwicklung

Der Investitionsschutz im Rahmen des MAI wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OWZE oder OECD) erarbeitet und wäre über den von der Welthandelsorganisation (WTO) gewährten Investitionsschutz hinausgegangen. Das MAI sollte auch Nicht-OECD-Mitgliedern offenstehen.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit begannen 1995 die Verhandlungen zwischen Wirtschaft und Politik mit Einbezug der Entwicklungsländer. 1997 wurden sie durch eine Indiskretion bekannt und zunächst in Kanada, den USA und etwas später in Europa, unter zurückhaltender Berichterstattung der Massenmedien, öffentlich diskutiert.

Aufgrund des sich daraufhin formierenden zivilgesellschaftlichen Widerstands wurde im September 1998 von 450 Vertretern multinationaler Konzerne eine Erklärung abgegeben:

„Die Entstehung von Aktivisten­gruppen droht die öffentliche Ordnung, die rechtmäßigen Institutionen und den demokratischen Prozeß zu untergraben. Es müßten Regeln aufgestellt werden, um die Legitimität dieser aktivistischen regierungsunabhängigen Organisationen zu klären, die vorgeben, die Interessen großer Teile der Zivilgesellschaft zu vertreten.“

Geneva Business Dialogue

Die Verhandlungen wurden trotzdem zunächst ausgesetzt. Im Dezember 1998 scheiterte das MAI am Widerstand Frankreichs. Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen.

Kernpunkte des MAI

Ausnahmen

Ungeklärte Standpunkte

Kritik

Das MAI hätte seinen Kritikern zufolge in der diskutierten Form eine massive Einschränkung der staatlichen Souveränität bedeutet, für Deutschland auch die der Bundesländer und der Kommunen. Internationalen Konzernen wäre ein Klagerecht vor internationalen Streitschlichtungsgremien (Investor-state dispute settlement) eingeräumt worden. Die nach gleichem Prinzip konzipierten Schiedsgerichte des 2015 diskutierten TTIP sind nach einem im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung von Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß erstellten Gutachten verfassungswidrig.

Die Grundthese des MAI, dass freier Wettbewerb zum höchstmöglichen gesamtgesellschaftlichen Nutzen führe, wird oft von Globalisierungskritikern bestritten. Die Kritiker weisen darauf hin, dass Deregulierung im Sinne der MAI-Gedanken Anbieteroligopole und -monopole auch dort schafft, wo sie aufgabenbedingt kontraproduktiv seien. In Wirtschaftsbereichen, die nur monopolistisch zu betreiben seien, würden Staatsmonopole in Konzernmonopole ohne demokratische Kontrollinstanz umgewandelt. Den Bereich der Daseinsvorsorge und Umwelterhaltung würden die Marktteilnehmer ohne staatliche Intervention ihren kurz- und mittelfristigen Interessen unterordnen.

Befürworter eines von staatlichen Regulierungen freien Marktes teilen die Kritik der Globalisierungskritiker insofern, als häufig während Privatisierungen lediglich Staatsmonopole in Konzernmonopole umgewandelt wurden, anstatt einen tatsächlichen freien Markt zu etablieren. Sie gehen jedoch im Unterschied zu den Globalisierungskritikern davon aus, dass es grundsätzlich keine Wirtschaftsbereiche gebe, die nur monopolistisch zu betreiben seien (und dass daher prinzipiell die gesamte Wirtschaft privatisiert werden solle).

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Markus Ottersbach: Ausserparlamentarische Demokratie: Neue Bürgerbewegungen als Herausforderung an die Zivilgesellschaft. Campus-Verlag, 2003, S. 124. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!