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In Österreich ist die Bezeichnung Ortsklasse ein Begriff aus dem Tourismusrecht. Sie stellt eine Einstufung als Tourismusgemeinde auf Basis der Nächtigungsintensität dar.
Entsprechend den Tourismusgesetzen in den einzelnen Bundesländern wird jeder Gemeinde von der Landesregierung in der Ortsklassenverordnung eine Ortsklasse zugewiesen.
Die Ortsklassen, deren Berechnung nicht einheitlich ist, richtet sich nach der Anzahl der Nächtigungen, den Umsätzen oder nach bestimmten Tourismuseinrichtungen. Auswirkung hat diese Klassifizierung im Gegenzug, dass in den Gemeinden entsprechende Fremdenverkehrskommissionen oder Tourismusverbände eingerichtet werden können oder müssen. Verbunden mit dieser Klassifizierung sind auch verschiedene Nächtigungs- oder Kurtaxen.[1]
Im Burgenland werden die Gemeinden in die Ortsklassen I – IV eingeteilt. 2007 erfolgte eine Einteilung für die Jahre 2008 bis 2012.[2]
In Kärnten wird diese Einteilung nicht durchgeführt.
In Niederösterreich werden die Gemeinden in drei Klassen (I, II oder III) eingeteilt. In der Klassifizierung werden auch örtliche Einrichtungen zur Freizeitgestaltung oder natürliche und künstlerische Anziehungspunkte mit berücksichtigt.[3]
In Oberösterreich werden Gemeinden in die Klassen A, B, C, D eingeteilt.[4]
In Salzburg wird nicht jede einzelne Gemeinde, sondern der jeweilige Tourismusverband in die Klassen A, B und C eingeteilt.[5]
Die Gemeinden werden in vier Ortsklassen (A, B, C, D) eingestuft. Alle Gemeinden in den Klassen A, B, C werden auch als Tourismusgemeinde bezeichnet. Der Status wird alle sieben Jahre festgestellt.[6]
In Tirol werden, ebenfalls wie in Salzburg, die Tourismusregionen (statt der einzelnen Gemeinden) in die Klassen A, B und C eingeteilt.[7]
In Vorarlberg existiert eine Einteilung nach drei Klassen (A, B und C).[8]
In Wien entfällt diese Einteilung.