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Klassifikation nach ICD-10 | |
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Q82.8 | Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen der Haut |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Das Papillon-Lefèvre-Syndrom (PLS) ist eine seltene, autosomal-rezessiv vererbte übermäßige Verhornung der Haut (Hyperkeratose), vorwiegend an Hand- und Fußflächen, mit schweren Parodontitiden. Die Milchzähne und bleibenden Zähne der Erkrankten gehen aufgrund des raschen Knochenverlustes meist schon frühzeitig verloren. Das entzündliche Zahnfleisch (Gingiva) weist den bei Vorliegen systemischer Allgemeinerkrankungen häufig beobachteten hochroten Gingivalsaum auf.[1][2][3]
Synonyme sind: Keratosis palmoplantaris – Periodontopathie; Keratosis palmoplantaris diffusa mit Mutationen in Cathepsin C; Keratodermia palomo-plantaris diffusa Papillon-Lefèvre
Die Erstbeschreibung stammt aus dem Jahre 1924 durch die französischen Dermatologen M. M. Papillon und P. Lefèvre.[4]
Die Häufigkeit wird auf zwischen 1 zu 250.000 und 1 zu 1.000.000 geschätzt, beide Geschlechter sind gleich häufig betroffen.[2]
Der Erkrankung liegen Mutationen im CTSC-Gen auf Chromosom 11 Genort q14.2 zugrunde, welches für das Cathepsin C kodiert.[5] Mutationen in diesem Gen liegen auch dem Haim-Munk-Syndrom und der Juvenilen Parodontitis zugrunde.
Klinische Kriterien sind:[1][2][3]
Hinzu können intrakranielle Verkalkung, Osteoporose, verzögerte Knochenreifung, Innenohrschwerhörigkeit, Kampto- oder Klinodaktylie kommen sowie gehäuftes Vorkommen von Malignem Melanom.
Die Diagnose ergibt sich aus den klinischen Befunden. Im Röntgenbild findet sich eine Atrophie der Alveolarknochen. Der Verlust der CTSC-Aktivität kann durch biochemische Analyse und der Gendefekt durch Humangenetische Untersuchung nachgewiesen werden.[2]
Die Behandlung erfolgt mit Retinoiden ergänzt durch Mundhygiene, gegebenenfalls auch Antibiotika. Die entzündlichen Veränderungen kommen nach vollständigem Zahnverlust zur Ruhe. Zahnimplantat sind Methode der Wahl.[3]