Punitive damages

Im anglo-amerikanischen Recht versteht man unter Punitive damages (auch Exemplary damages) einen Schadensersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird. In Deutschland hat sich dafür der Begriff Strafschadensersatz eingebürgert.

Der Zweck ist

  1. den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  2. ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten zu wiederholen (Spezialprävention);
  3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).

Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.

Im deutschen und österreichischen Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstitut.

Beispiele

Literatur

Einzelnachweise

  1. exemplary damages. Abgerufen am 22. Februar 2024 (englisch). 
  2. Volker Behr: Strafschadensersatz im deutschen Recht – Wiederauferstehung eines verdrängten Phänomens ZJS 2010, S. 292–296
  3. faz.net/... - Marcus Jung: "Für Bayer ist Monsanto ein milliardenschweres Risiko" vom 15. August 2018. (Abgerufen am 23. September 2018).
  4. Paul Powell: What are Typical Slip & Fall Settlement Amounts? Kanzleiwebsite, abgerufen am 5. August 2017 (englisch)
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