Rundfunkempfangsgerät

Heutzutage ist Rundfunkempfangsgerät ein Thema, das großes gesellschaftliches Interesse hervorruft. Seine Wirkung erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, von der Politik bis zur Populärkultur, und seine Relevanz ist nicht auf eine bestimmte Region beschränkt, sondern überschreitet Grenzen und erreicht Menschen auf der ganzen Welt. Rundfunkempfangsgerät hat die Aufmerksamkeit von Akademikern, Fachleuten und Experten verschiedener Disziplinen auf sich gezogen, die seinen Einfluss und seine Auswirkungen auf das Alltagsleben verstehen wollen. In diesem Artikel werden wir Rundfunkempfangsgerät und seine heutigen Auswirkungen weiter untersuchen und eine umfassende Perspektive bieten, die sowohl seine positiven als auch kontroversen Aspekte abdeckt.

Der bis Ende 2012 gültige Rundfunkgebührenstaatsvertrag definierte Rundfunkempfangsgeräte als „eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind“ (§1, Abs.1, Satz 1 des RGebStV).

Zum 1. Januar 2013 wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt und somit die rechtliche Definition der Rundfunkempfangsgeräte obsolet.

Rundfunkempfangsgeräte

Verschiedene historische Rundfunkempfänger

Die „klassischen“ Geräte

Sonstige Geräte

eine Auswahl:

Abgrenzung

Keine Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sind

weil sie das Fernsehsignal ohne ein zusätzliches Empfangsgerät nicht sichtbar machen können.
Bei einer Kombination aus DVB-S- oder DVB-T-Empfangsgerät und daran angeschlossenem analogen Fernsehgerät ist der DVB-Empfänger das eigentliche (gebührenpflichtige) Rundfunkempfangsgerät; der Fernseher ist hier nur als Monitor zu sehen.

Siehe auch

Commons: Radio receivers – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien