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Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen wurde zum 1. Januar 1962 errichtet.
Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die im Steuerberatungsgesetz dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 101 Abs. 2 StBerG, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.
Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen setzt sich nach § 97 Abs. 2 StBerG aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Januar 2024)[1] wie folgt besetzt: