In der heutigen Welt hat Stiftungsrat eine beispiellose Bedeutung erlangt. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesellschaft, seiner Rolle in der Populärkultur oder seiner Relevanz in der Wissenschaft: Stiftungsrat ist zu einem wiederkehrenden Gesprächsthema geworden. Tatsächlich ist es nicht überraschend, dass Stiftungsrat in zahlreichen Bereichen Gegenstand von Debatten und Analysen ist, da sich sein Einfluss auf zahlreiche Aspekte des modernen Lebens erstreckt. In diesem Artikel werden wir das Stiftungsrat-Phänomen eingehend untersuchen, seine verschiedenen Facetten ansprechen und seine Bedeutung im aktuellen Kontext analysieren.
Der Stiftungsrat oder Kuratorium (englisch Board of Trustees) ist die Bezeichnung für ein Stiftungsorgan. Wenn der Stiftungsrat nicht selbst die Geschäfte führt, setzt er eine Geschäftsführung ein und berät und beaufsichtigt die anderen Stiftungsorgane. Oftmals werden auch andere Bezeichnungen wie zum Beispiel Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat verwendet. Die Regelungen zur Geschäftsführung und auch die Vorgaben, ob es einen Stiftungsrat braucht oder nicht, unterscheiden sich von Land zu Land. Vor allem bei kleineren Stiftungen existiert nur eines der beiden Organe, die andere Funktion wird mit übernommen. In der Schweiz (siehe Stiftung (Schweiz)) beispielsweise verzichten viele kleinere Stiftungen auf einen Geschäftsführer, der Stiftungsrat führt die Geschäfte.
Ein Stiftungsrat kann bei rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland (siehe §§ 80 ff. BGB) neben dem obligatorischen Vorstand als weiteres Stiftungsorgan durch das Stiftungsgeschäft des Stifters bestimmt werden. Danach regelt die Satzung die Abberufung und Berufung von Mitgliedern des Stiftungsrats. In privaten Stiftungen oder Treuhandstiftungen kann dies anders geregelt sein.