Tiefbaurecht

In der heutigen Welt ist Tiefbaurecht zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse für alle Arten von Menschen geworden. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesellschaft, seiner historischen Relevanz oder seiner Bedeutung im wissenschaftlichen Bereich: Tiefbaurecht ist ein Thema, das in verschiedenen Bereichen Neugier und Debatten weckt. Im Laufe der Geschichte war Tiefbaurecht Gegenstand von Studien und Forschungen und hat einen großen Wissensschatz hervorgebracht, der auch heute noch erforscht und in Frage gestellt wird. Daher ist es von großem Interesse, sich mit den verschiedenen Aspekten zu befassen, die Tiefbaurecht abdeckt, von seinen Ursprüngen bis zu seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben.

Das Tiefbaurecht ist ein Teil des Baurechts, insbesondere des privaten Baurechts, der sich mit allen juristischen Problemen von Bauwerken und Bauleistungen beschäftigt, die unterhalb der Erdoberfläche zur Ausführung kommen oder mit dem Baugrund im Zusammenhang stehen. Deshalb spricht man oft vom "Baugrund- und Tiefbaurecht".

Gegenstand der tiefbaurechtlichen Wissenschaft sind die Probleme des Bauvertragsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Tiefbaus, die rechtliche Behandlung des Baugrund- und des Systemrisikos sowie das baubezogene Nachbarrecht, soweit Baumaßnahmen – wie etwa das Einbringen von "Ankern" oder Mitnahmesetzungen – in Nachbargrundstücke einwirken.

Gegenstand der tiefbaurechtlichen Praxis sind die juristische Begleitung der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Realisierung von Bauleistungen insb. für den Tunnelbau, Spezialtiefbau, Erdbau, Straßenbau, Kanalbau, Gleisbau, Wasser- und Landschaftsbau.

Literatur

  • Englert/ Grauvogl/ Maurer, "Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts", 3. Auflage 2004, Werner Verlag
  • Boisserè/Fuchs, "Handbuch Baunachbarrecht", Werner Verlag 2006