In der heutigen Welt hat Universitätsklinikum eine ungewöhnliche Bedeutung in der Gesellschaft erlangt. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Wirtschaft, seines Einflusses auf die Populärkultur oder seiner Bedeutung im wissenschaftlichen Bereich, Universitätsklinikum hat sich als ein interessantes Thema für Menschen jeden Alters und jeder Herkunft erwiesen. Im Laufe der Geschichte hat Universitätsklinikum eine entscheidende Rolle in der Entwicklung der Menschheit gespielt und bedeutende Meilensteine markiert, die den Verlauf der Zivilisation geprägt haben. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Facetten von Universitätsklinikum und seine Auswirkungen in verschiedenen Bereichen untersuchen, seine Relevanz im aktuellen Kontext analysieren und seinen Einfluss in der Zukunft projizieren.
Ein Universitätsklinikum (kurz: Uniklinik) oder Universitätskrankenhaus, in der Schweiz Universitätsspital, ist im Allgemeinen ein Krankenhaus, das an die medizinische Fakultät einer Universität angegliedert ist. Neben der medizinischen Behandlung dient es daher auch der Forschung und Lehre im Bereich der Medizin.
Universitätskliniken nach Ländern
Uniklinik AachenVersorgungsgänge mit AWT-Anlage (2024)
Deutschland
Allgemeines
1717 wurde durch J. Juncker in Halle an der Saale das Krankenhaus der Franckeschen Stiftungen für den klinischen Unterricht (Collegium clinicum Halense) genutzt. Die Charité in Berlin wurde 1710 gegründet, jedoch erst 1727 zum „Lazareth und Hospital“ für das 1724 gegründete, staatliche „Collegium medico-chirurgicum“. Die älteste Medizinische Fakultät besteht seit 1386 in Heidelberg.
Die drei jüngsten der somit Anfang des Jahres 2025 insgesamt 37[1] deutschen Universitätsklinika sind das Universitätsklinikum Augsburg, das zu Beginn des Januar 2019 in die Trägerschaft des Freistaates Bayern übertragen wurde, sowie das nordrhein-westfälische Universitätsklinikum OWL (UK OWL) mit Start des dortigen Lehrbetriebs im Jahr 2021 und die Medizinische Universität Lausitz (MUL-CT), die zum 1. Juli 2024 in Brandenburg gegründet wurde. Alle drei Neugründungen haben u. a. den Hintergrund der drei Bundesländer, die ärztliche Versorgung in den dortigen Gebieten weiter zu erhöhen sowie damit zusätzliche Ausbildungsstätten für Ärzte in Deutschland schaffen zu wollen und so einem Ärztemangel entgegenzuwirken.
Die Finanzierung deutscher Universitätsklinika
Die Finanzierung der deutschen Universitätsklinika lässt sich mit Stand 2024 in folgende 5 Säulen einteilen:
Finanzierung für den Hochschulbereich „F&L“ (Forschung und Lehre), d. h. des medizinischen Dekanats/Fachbereichs der jeweiligen Hochschule, durch das jeweilige Bundesland: Im Falle der deutschen Universitätsklinika ist bis auf einige Ausnahmen das jeweilige Bundesland auch selbst der Krankenhausträger, in der Regel als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Dementsprechend erhalten diese Krankenhäuser zweckgebundene Mittel seitens der Bundesländer, die die Betriebskosten der Forschung und Lehre (F&L) gegenfinanzieren. Für die nordrhein-westfälischen Uniklinika als Beispiel gibt es für diese Konstellation insbesondere die NRW-spezifische „Rechtsverordnung für die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster (Universitätsklinikum-Verordnung – UKVO)“[2] mit „§ 9 Finanzierung, Gewährträgerschaft“, in Bayern das Bayerisches Universitätsklinikagesetz[3].
Finanzierung aus Drittmitteln, d. h. Mittel für die Forschung von externen Mittelgebern wie z. B. der DFG.
Finanzierung auf Basis wirtschaftlicher Tätigkeit: Hierzu zählen u. a. die Einnahmen aus Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Gelände der Uniklinik, Einnahmen aus Vermietung von klinikumseigenen Personalwohnungen, Einnahmen aus Vermietung von klinikumseigenen Büros und Räumen für dort eingemietete Einzelhandelsgeschäfte, Krankenkassenzweigstellen, Besuchercafeterien u. ä. und Einnahmen aus eigenen Betriebskindergärten. Hierzu zählen auch Erlöse eines Universitätsklinikums aus eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen bzw. Gesellschaften, wie beispielsweise einer Translations-Gesellschaft oder an Medizinischen Versorgungszentren (MVZs).
Sonstiges: Z.B. kann ein gewisser Umfang an finanzieller Unterstützung auch durch Spenden direkt an eine Universitätsklinik oder an gemeinnützige Förderverbände oder gemeinnützige Gesellschaften, die eng an die jeweilige Universitätsklinik angebunden sind, erzielt werden. Ein ähnlicher Weg ist die Einrichtung von gemeinnützigen Stiftungen für Universitätsmedizin, wie sie u. a. für das UK Aachen, das UK Essen, das UK Mainz[4] sowie das UK Münster[5] bestehen. Des Weiteren kann ein gewisser Umfang an finanzieller Unterstützung z. B. auch durch Sponsoring erzielt werden, welches dann allerdings deutlich als dementsprechendes zu kennzeichnen ist, um auch jeglichen Anschein von Vorteilsnahme auszuschließen. Den Universitätsklinika in Deutschland stehen für Investitionen auf Antrag hin je nach entsprechendem Bescheid auch Investitionsmittel aus der DFG-Förderung zur Verfügung. Zudem bestand bis 2007 für Universitätsklinika auch die Möglichkeit, Investitionsmittel aus dem früheren Hochschulbauförderungsgesetz zu erhalten. Mit Auslaufen dieses Gesetzes ist diese „alte“ Gemeinschaftsaufgabe des Bundes in Art. 143c und in Art. 91b Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes (GG) neu geregelt.
In der Regel geben die jährlichen, allgemein verfügbaren und oft auch über das Internet zugänglichen Geschäftsberichte der Universitätsklinika näheren Aufschluss auf die Höhe der jeweiligen verschiedenen Erlösherkünfte des Unternehmens.
Darüber hinaus hat sich – Stand 2024 – eine große Mehrheit der deutschen Universitätskliniken auf freiwilliger Basis im Verband der Universitätsklinika Deutschlands zusammengeschlossen sowie zusätzlich in der 2017[6] gegründeten "Medizininformatik-Initiative" (MII)[7]. Des Weiteren gibt es noch für den Bereich der Pflege den "Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands" (VPU)[8] und die medizinischen Dekanate sind zusammengeschlossen im Verband des "Medizinischen Fakultätentags"[9].
Daneben gibt es auch noch freiwillige Zusammenschlüsse innerhalb eine Bundeslandes wie der „Arbeitgeberverband der Universitätskliniken Nordrhein-Westfalen e.V.“ (AdUK NRW) in NRW[10] und in BW die „Universitätsmedizin in Baden-Württemberg“[11]. Ein Teil der Uniklinika auch von außerhalb NRW sind dem KHZV Rheinland e.V. angeschlossen und dafür in der „Arbeitsgemeinschaft der Universitätskliniken des Landes NRW“[12].
Krankenversorgung
Der Bereich der Krankenversorgung (KV) ist bei den deutschen Universitätsklinika häufig sehr ausgeprägt und umfangreich. Meistens ist einem Universitätsklinikum dabei von Seiten der Krankenhausplanung eines jeden Bundeslandes die dort jeweils höchste Versorgungsstufe zugewiesen. Somit werden Universitätsklinika oft als "Krankenhäuser der Maximalversorgung" bezeichnet. Der Ende des Jahres 2024 durch das KHVVG dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) neu hinzugefügte § 38 KHG veranschaulicht zudem, dass der deutsche Gesetzgeber anerkennt und nun zukünftig ab dem Jahr 2027 auch explizit fördern und auf Kosten der Krankenhaus-Kostenträger und somit vor allem auf Kosten von GKV und PKV finanziell unterstützen möchte, dass die Universitätskliniken u. a. übergeordnete bzw. übergreifende Koordinierungs- und Vernetzungs-Aufgaben in der stationären und ambulanten Krankenhausversorgung wahrnehmen.
Durch die Nähe von Krankenversorgung und intensiver medizinischer Forschung bei Universitätskliniken wird deutlich eine zeitnahe Übernahme von neuen Behandlungsmethoden in die Krankenversorgung unterstützt und erleichtert. Das spiegelt sich auch darin wider,
dass sich mittlerweile für bestimmte Krankheitsspektren überregionale Netzwerke, wie z. B. im Bereich der Onkologie, unter Beteiligung oft gleich mehrere Universitätskliniken zusammengefunden und etabliert haben, u. a. um somit einen breiteren Austausch und Zugang zu neuesten wissenschaftliche Erkenntnisse zu beschleunigen und
Im Regelfall besteht zwischen den Uniklinika als AöR und der jeweils nahestehenden Universität ein sehr spezifischer Kooperationsvertrag, der den medizinischen Fachbereich, gleichbedeutend mit der Medizinischen Fakultät bzw. dem Medizinischen Dekanat, der jeweiligen Universität sehr eng in das Universitätsklinikum einbindet. So ist i. d. R. der Dekan der Medizinischen Fakultät bei solch enger Kooperation auch Mitglied im (dort oft fünfköpfigen) Vorstand der jeweiligen Universitätsklinik. Das Medizinische Dekanat finanziert und betreut dabei den universitätsspezifischen Bereich Forschung und Lehre, auch "F&L" genannt.
Dessen Teilbereich Lehre ist dabei als die gesamte Struktur zu verstehen, die insbesondere das ärztliche als auch das zahnärztlicheStudium ermöglicht und sicherstellt. In den vergangenen Jahren sind hier bei manchen deutschen Uniklinika bzw. medizinischen Fachbereichen noch die Angebote für ein Studium der Hebammenwissenschaft[13] sowie ein Studium der Pflegewissenschaft[14] hinzugekommen.
Forschung
Hier sind aufgrund ihrer Finanzierungsherkunft ganz grundsätzlich folgende zwei Bereiche zu unterscheiden:
Forschung über den Forschungsanteil beim Medizinischen Dekanat aus den dortigen Primärforschungsmitteln sowie
Umfangreiche Forschung finanziert auf Basis von jeweils eingeworbenen Drittmitteln.
Dabei ist neben der Exzellenz der Forschenden auch eine jeweilige Ausstattung mit leistungsfähigen Forschungsgeräten wichtig, die allerdings in Anschaffung und Betrieb zumeist sehr kostenintensiv ist. Für mehr Effizienz und Geräteauslastung wird zunehmend die Einrichtung von Gerätezentren, die als "Core Facilities" bezeichnet werden, seitens den jeweiligen medizinischen Dekanaten sowie seitens der DFG gefördert.[15]
Um die Rahmenbedingungen und die Datengrundlagen für die medizinische Forschung in Deutschland signifikant zu erweitern und zu verbessern, traten 2024 insbesondere folgende drei Gesetze in Kraft: Mit Wirkung zum 26. März 2024 das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie das Digital-Gesetz (DigiG)[16] und zum 23. Oktober 2024 das Medizinforschungsgesetz (MedFoG). Mit dem MedFoG gibt es erstmals ein eigenes Gesetz,[17] welches die Vorschriften zur Medizinforschung bündelt.
Sortierbare Liste der deutschen Universitätsklinika
Hier in der Spalte der "Mitarbeitenden" sind teilweise Vollkräfte-Zahlen (VK) enthalten, der andere Teil basiert auf einer Zählung nach "Köpfen", wo demnach, anders als bei der Vollkräftezählung, auch jeder Teilzeitbeschäftigter mit dem Wert 1 gezählt wird.
Detaillierte Informationen über den Spitalssektor in Österreich stellt z. B. das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Intranet zur Verfügung[65].
In der Schweiz gibt es als freiwilligen Zusammenschluss der dortigen Universitätsklinika den Verband "unimedsuisse - Universitäre Medizin Schweiz". Seine Funktion und Aufgabe fasst er wie folgt zusammen[66]: "Der Verband ist so einerseits die universitäre Stimme im Schweizer Gesundheits- und Bildungswesen, anderseits die Interessenvertretung und das Koordinationsorgan der universitären Medizin."