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Als Urkundenbuch bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft eine gedruckte Sammlung mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Urkunden aus einem inhaltlichen, geographischen oder sachlichen Zusammenhang. In älteren Veröffentlichungen und im nicht deutschsprachigen Raum ist auch Diplomatarium (daraus auch Diplomatiker für einen Urkundenforscher) gebräuchlich, ansonsten analoge Begriffsbildungen in der jeweiligen Sprache. Auch Codex diplomaticus ist bei älteren Editionen geläufig.
Das Urkundenbuch unterscheidet sich vom Kopialbuch und vom Register, die nicht gedruckte, sondern handschriftliche Sammlungen von Urkunden aus dem Mittelalter oder der Frühen Neuzeit sind. Das Urkundenbuch unterscheidet sich außerdem vom Regestenwerk darin, dass in ersterem gewöhnlich der vollständige Text der Urkunden abgedruckt wird, während in letzterem nur inhaltliche Zusammenfassungen zu finden sind. Insbesondere in Urkundenbüchern aus dem 19. Jahrhundert findet man jedoch längere Passagen, die nur Regesten der Urkunden bieten. Jüngstes Beispiel ist das „Liechtensteinische Urkundenbuch“[1], dessen Fortsetzung ausschließlich Regesten enthält.
Urkunden wurden einzeln von Schreibern und Notaren ausgefertigt und von den betroffenen Personen, Herrschern oder Zeugen gegengezeichnet. Für die Verwaltung war es notwendig die einzelnen Schriftdokumente zusammen aufzubewahren. Dazu dienten zunächst Holzkisten später Archive. Um einzelne Urkunden nicht aufwändig suchen zu müssen oder verlorene bzw. beschädigte zu sichern fertigte man einfache Abschriften in Buchform um einen Überblick über den Bestand zu haben.
In der frühen Neuzeit begann man in der in Historienkunde Sammlungen von Urkunden in Buchform anzulegen.
Deutschland:
Österreich:
Auch bei Freien Reichsstädten und anderen Städten gibt es entsprechende Urkundenbücher:
Das Hansische Urkundenbuch enthält Urkunden zum Handel an der Ostsee und im niederdeutschen Raum bis 1500.
Klösterliche Urkundenbücher: