Verwaltungsgerichtsbarkeit (Schweiz)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit übt in der Schweiz die richterliche Kontrolle hoheitlicher Akte aus. In allen Kantonen – teils als eigenes Gericht, teils als Abteilung des Ober- oder Kantonsgerichts – und auf föderaler Ebene ist je ein Verwaltungsgericht eingerichtet. Das Verwaltungsgericht des Bundes ist das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Die Kantone kennen neben dem eigentlichen Verwaltungsgericht auch Spezialgerichte wie das Baurekursgericht (bzw. die Baurekurskommission) oder das Steuerrekursgericht (bzw. die Steuerrekurskommission).

Der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen typischerweise Verfügungen staatlicher Behörden. Nach Massgabe der jeweiligen kantonalen bzw. Bundesgesetze können auch andere Hoheitsakte wie Erlasse (Gesetze oder Verordnungen) oder Realakte verwaltungsgerichtlich überprüft werden. Bisweilen ist die Anrufung eines Verwaltungsgerichts erst nach dem Durchlaufen eines verwaltungsinternen, nicht richterlichen Beschwerdeverfahrens möglich.

Die meisten Urteile der Verwaltungsgerichte können mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten oder mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden. In einigen Kantonen besteht eine weitere kantonale Rechtsmittelinstanz in der Form eines Verfassungs- oder (bis Ende 2010) Kassationsgerichts.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Benjamin Schindler: Die Kodifikation des Verwaltungsverfahrens in der Schweiz. Luzern 2012, S. 4.
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