Auch in der heutigen Welt ist Vorhaben- und Erschließungsplan für viele Menschen weiterhin ein Thema von großer Relevanz und Interesse. Im Laufe der Zeit hat Vorhaben- und Erschließungsplan in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft an Bedeutung und Relevanz gewonnen und das Leben von Menschen in verschiedenen Teilen der Welt erheblich beeinflusst. Dieser Trend wurde durch eine Reihe von Faktoren und Ereignissen vorangetrieben, die zu einem erhöhten Interesse und einer erhöhten Debatte rund um Vorhaben- und Erschließungsplan geführt haben. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen von Vorhaben- und Erschließungsplan auf die heutige Gesellschaft weiter untersuchen und dabei seine Entwicklung im Laufe der Zeit und seine Rolle in der heutigen Welt untersuchen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§11 BauGB) zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ausgehandelt werden können.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, den die Gemeinde gleichzeitig aufstellt. Ziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist es, für Investoren größerer Bauvorhaben schneller als üblich, d. h. über ein normales Bebauungsplanverfahren und die anschließende Baugenehmigung, mit Baumaßnahmen beginnen zu können. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ersetzt somit das Bebauungsplanverfahren.
Der Vorhabenträger muss bereit und in der Lage sein,