Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Hochschulen in Sachsen-Anhalt

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Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle

Habe mal die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle in der Navileiste ergänzt. -- Proxy 10:48, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Theologische Hochschule Friedensau

Auf welcher Grundlage wird diese Hochschule als "Universität" bezeichnet in der Vorlage?--Bhuck 12:04, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Es handelt sich um eine staatlich anerkannte, wissenschaftliche Hochschule, die den Universitäten gleichgestellt ist. Siehe auch -- ReclaM 14:48, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich kann aus der Quelle nicht erkennen, dass die staatlich anerkannte Hochschule den Universitäten mehr gleichgestellt wäre als irgendeine andere staatlich anerkannte Hochschule (z.B. die Fachhochschule der Polizei). Ich will nicht, dass man die Theologische Hochschule von der Liste der Hochschulen entfernt, aber nach dieser Logik könnten wir alle staatlich anerkannte Hochschulen unter "Universität" eintragen, weil sie doch alle genauso viel oder wenig gleichgestellt sind, oder nicht?--Bhuck 21:47, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Du hast da denke ich etwas falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass es sich um eine staatlich anerkannte Hochschule (im Übrigen pure Tautologie, ohne staatliche Anerkennung darf sich eine Bildungseinrichtung überhaupt nicht Hochschule nennen) handelt, sondern um das Promotionsrecht, das sie mit Universitäten gleichstellt. Siehe auch Universität und gleichgestellte Hochschule. Die Hochschule ist also völlig zu recht in der Kategorie Universitäten. -- ReclaM 22:59, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Die Hochschule hat kein Promotionsrecht. Von daher ist sie zu unrecht in der Kategorie.--Bhuck 13:19, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bin grad auf die Diskussion aufmerksam geworden. Die Einordnung der ThH Friedensau zu den Fachhochschulen ist m.E. nicht korrekt. Sie ist als wissenschaftliche Hochschule anerkannt und ist forschungsorientiert. Die Abschlüsse sind universitären Abschlüssen gleichgestellt. Das zeigt sich darin, dass die Abschlüsse zur Promotion berechtigen, auch wenn die ThHF derzeit noch kein eigenständiges Promotionsrecht besitzt. Vorschlag: Erweitertung der Kategorie "Kunst- und Musikhochschulen" zu "Kunst-, Musik- und andere Hochschulen" und dort die ThHF aufnehmen. --Ampliatus 16:28, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten