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Walther P1 | |
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Allgemeine Information | |
Zivile Bezeichnung | P38 |
Militärische Bezeichnung | P1 |
Einsatzland | Deutschland |
Entwickler/Hersteller | Carl Walther GmbH |
Produktionszeit | 1957 bis 2004 |
Waffenkategorie | Pistole |
Ausstattung | |
Gesamtlänge | 216 mm |
Lauflänge | 125 mm |
Technische Daten | |
Mögliche Magazinfüllungen | 8 Patronen |
Feuerarten | Halbautomatik |
Anzahl Züge | 6 |
Drall | Rechts |
Verschluss | Schwenkriegelverschluss |
Ladeprinzip | Rückstoßlader |
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Die halbautomatische Pistole Walther P1 der Firma Walther war die Standard-Dienstpistole der Bundeswehr, der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundesgrenzschutzes. Sie ist eine Modifikation der Walther P38 der Wehrmacht. Dort diente sie der Verteidigung im Nahkampf, bei Ausfall der Hauptwaffe, bzw. dem Selbstschutz von Führungspersonal und Soldaten des Sanitätsdienstes. Die Pistole verschießt Munition im Kaliber 9 mm (Parabellum – 9 × 19 mm). Sie wurde 1956 von der neugegründeten Bundeswehr ohne Ausschreibung übernommen und ab 1957 erneut produziert.
2004 wurde die Produktion eingestellt. Die letzte P.38/P1 aus Ulmer Produktion hat die Seriennummer 473201 und befindet sich im Firmenmuseum.
Die P1 wird in der Bundeswehr durch die P8 ersetzt. Die P1 wird auch heute noch von den Feldjägern und dem Wachbataillon in Verbindung mit dem Weißzeug beim protokollarischen Dienst getragen.
Die Geschwindigkeit des abgeschossenen Projektils (v0 = 345 m/s)[1] liegt über der Schallgeschwindigkeit (343 m/s bei +20 °C).
Die Pistole P1 besteht aus vier Hauptbestandteilen:
Im Unterschied zur Walther P38 ist das Griffstück nicht aus Stahl gefertigt, sondern besteht aus Leichtmetall, was zu einer Gewichtsreduzierung von etwa 160 g führt.
Der Verschluss, oder Schlitten, der rückstoßgeladenen P1 wird über den von der P38 bekannten Schwenkriegelverschluss verriegelt.
Der Lauf der P1 verfügt über sechs Züge und Felder mit Rechtsdrall, die das Geschoss in Rotation versetzen.
Das Stangenmagazin der P1 nimmt bis zu acht Patronen im Kaliber 9 × 19 mm auf. Mit einer im Patronenlager vorgehaltenen Patrone erhöht sich die maximale Schusszahl auf 9 Schuss.
Zunächst wurde die Wehrmachtsbezeichnung „P38“ beibehalten, erst ab Oktober 1963 wurde die behördliche Version „P1“ und die zivile „P38“ genannt.
Die bei Walther in Ulm hergestellten Waffen unterscheiden sich von den in Zella-Mehlis produzierten in folgenden Punkten:
Beschriftung zunächst „Carl Walther Waffenfabrik Ulm/Do. P38 Cal.9mm“, ab Oktober 1963 „Carl Walther Waffenfabrik Ulm/Do. P38 Cal.9mm + Endziffern“, seit Juli 1968 „Carl Walther Waffenfabrik Ulm/Do. P38 Cal.9mm + Monat/Jahr“
In sehr geringer Stückzahl erwarb die Bundeswehr auch P38 mit Schalldämpfer im Kaliber 9 mm Parabellum („P38 SD“). Diese wurden unter anderem an die Fernspähkompanien ausgegeben.
Für die Ausbildung wurden Schnittmodelle beschafft.
Mit dem Sicherungshebel auf der linken Seite der Waffe kann zwischen den beiden Zuständen „sicher“ und „feuerbereit“ umgeschaltet werden. Bei der Anzeige des Zustands handelt es sich im Gegensatz beispielsweise zum Gewehr G3 um eine „Sichtsicherung“: Der Sicherungshebel zeigt nicht auf den Buchstaben, der dem aktuellen Sicherungszustand entspricht, sondern genau umgekehrt. Er verdeckt den jeweils nicht zutreffenden Buchstaben. Der lesbare zeigt dann den Sicherungszustand an: weißer Buchstabe „S“ für „sicher“ und roter Buchstabe „F“ für „feuerbereit“. Diese Konvention spart etwas Platz, da sonst die Buchstaben jeweils in der Verlängerung des Sicherungshebels statt unter ihm positioniert werden müssten. Der Abzug kann bei entsicherter Pistole mit gespanntem und auch mit nicht gespanntem Hahn zurückgezogen werden. Ist die Pistole fertiggeladen und gespannt, befinden sich Abzug und Hahn in ihrer hinteren Raste. Ein leichter Druck auf den Abzug genügt, um den Schuss zu lösen.
Ist die Pistole fertiggeladen und nicht gespannt, befinden sich Abzug und Hahn in vorderer Stellung.[2]
Mit „Reichweite“ wird in der Waffentechnik im Allgemeinen die Kampfentfernung bezeichnet. Bei der P1 wird diese bei der Bundeswehr bei einem geübten Schützen mit 50 m angegeben, ansonsten mit 25 m.