Wehrsoldgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten
Kurztitel: Wehrsoldgesetz
Abkürzung: WSG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wehrrecht, Besoldungsrecht
Fundstellennachweis: 53-1
Ursprüngliche Fassung vom: 30. März 1957
(BGBl. I S. 308)
Inkrafttreten am: 1. April 1957
Letzte Neufassung vom: Art. 16 G vom 4. August 2019
(BGBl. I S. 1147, 1158)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 2020
(Art. 34 G vom 4. August 2019)
Letzte Änderung durch: Art. 6 Absatz 2 G vom 20. Dezember 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 392)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
23. Dezember 2023
(Art. 7 G vom 20. Dezember 2023)
GESTA: H006
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Wehrsoldgesetz (WSG) regelt in Deutschland den Bezug von Geld- und Sachleistungen für Soldaten im Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz (Freiwilliger Wehrdienst) oder dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes (Wehrübung).

Leistungen

Der Wehrdienstleistende kann im Rahmen des WSG folgende Leistungen erhalten:

Anpassung im November 2015

Mit der Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) wurde auch das Wehrsoldgesetz zum 1. November 2015 geändert.[1][2][3]

Insbesondere entfiel zum 1. November 2015 der Leistungszuschlag nach dem Wehrsoldgesetz. Dafür wird seit dem 1. November 2015 der Verpflichtungszuschlag gemäß § 10 Abs. 3 USG gezahlt.[4] In der Folge wurde auch die Zentralverfügung B2-1320/0-0-1 „Verpflichtungsmöglichkeiten für Reservistinnen und Reservisten“ überarbeitet.[5]

Einzelnachweise

  1. Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vom 29. Juni 2015. BGBl. I, 1061
  2. BR-Drucksache 57/15 vom 13. Februar 2015. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften, S. 41 f.
  3. Christian Dewitz: Bundesregierung will Reservisten künftig besser entlohnen Bundeswehr-Journal, 27. Februar 2015
  4. Aktuelle Informationen Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften, Webseite der Bundeswehr, Stand: 11. März 2016
  5. Neue Version der Zentralverfügung B2-1320/0-0-1 "Verpflichtungsmöglichkeiten für Reservistinnen und Reservisten" Link zum Download der Version 3 auf der Webseite der Bundeswehr-Reservisten, abgerufen am 25. März 2017