Das Thema Zentralverwahrer ist seit langem Gegenstand von Interesse und Debatten. Von seinen Anfängen bis heute hat Zentralverwahrer in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft eine bedeutende Rolle gespielt. Um dieses Thema besser zu verstehen, ist es wichtig, sich mit seiner Geschichte, seinen Implikationen und seinen Auswirkungen in verschiedenen Kontexten zu befassen. In diesem Artikel werden verschiedene Perspektiven auf Zentralverwahrer angesprochen, mit dem Ziel, eine umfassende Vision zu bieten, die es den Lesern ermöglicht, ein umfassenderes und bereicherndes Verständnis dieses Themas zu erlangen.
Ein Zentralverwahrer (auch Wertpapiersammelbank oder Kassenverein, englisch: Central Securities Depository, CSD) ist eine Gesellschaft, die die Verwahrung und den Übertrag von Wertpapieren in Form effektiver Stücke oder von Bucheinträgen (dematerialisierte Wertpapiere) in Wertpapierdepots übernimmt und quasi als zentrale Depotbank für „normale“ Depotbanken agiert. Durch ihre Rolle ermöglichen sie auch den Handel mit ausländischen Wertpapieren, wo bei ihnen zu diesem Zweck ein Hinterlegungsschein deponiert wird.
Die Aufbewahrung von börsengehandelten Wertpapieren erfolgt in einem zentralen Wertpapierlager. Diese Funktion wird sinnvollerweise nicht von einzelnen Banken, sondern für den gesamten Finanzmarkt durch einen autorisierten Zentralverwahrer wahrgenommen, wobei auch nationale Interessen eine Rolle spielen können. Der Zentralverwahrer ist in die unternehmensübergreifenden Wertpapierhandelsprozesse eingebunden. Der Prozess wird angestoßen durch einen Bankkunden, welcher der Bank den Auftrag erteilt, ein Wertpapier zu erwerben oder zu verkaufen. An der Börse kommt eine Wertpapiertransaktion zustande und wird elektronisch verbucht. Nach dem Clearing kommt im Rahmen des Settlements nun auch der Zentralverwahrer zum Zuge: Die Daten werden von der Börse online und in Echtzeit an den Zentralverwahrer übermittelt. Dieser belastet nun das Konto des Verkäufers mit den Gebühren und schreibt den Kauf dem Käufer gut. Umgekehrt fließt das Geld. Die am Geschäft beteiligten Banken erhalten nun eine elektronische Bestätigung. Das Wertpapier verbleibt im Zentrallager. Lediglich im Stammdatensatz wird als Eigentümer die allenfalls geänderte Depotbank (Normalfall) und bei Namensaktien zusätzlich der Wertpapierdepotinhaber eingetragen. Mit der zentralen Verwahrung hat der Eigentümer keinen Zugriff mehr zu seinen Wertpapieren. Er erhält lediglich einen Depotauszug von seinen eingelagerten Papieren.
Eine physische Auslieferung ist weiterhin möglich. Allerdings fallen dabei erhebliche Gebühren an und der Wertpapierinhaber muss in Folge die erheblichen Risiken eines physischen Wertpapierbesitzes wie Diebstahl, Brand etc. selber tragen. Auch eine erneute physische Einlieferung ist wiederum mit Kosten verbunden, welche in der Regel den Wert einzelner Wertpapiere weit übersteigt.
Für die deutschen und Luxemburger Wertpapiermärkte ist beispielsweise Clearstream, für die Schweiz SIX Group und für Österreich die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) als Zentralverwahrer tätig.
Wenn Kunden einer Depotbank sich Aktien untereinander verkaufen, so kann dieses Geschäft direkt von der Depotbank abgewickelt werden. Handeln jedoch Kunden verschiedener Depotbanken miteinander, so wird dieses Geschäft meist über einen Zentralverwahrer abgewickelt, mit dem beide Depotbanken verbunden sind. Dieses System hat den Vorteil, dass die Depotbanken nicht eine technische Verbindung zu jeder anderen Depotbank brauchen, sondern lediglich mit einem Zentralverwahrer verknüpft sein müssen, um Transaktionen zu Kunden anderer Depotbanken abwickeln zu können.
Während der Zentralverwahrer früher staatlicher Natur war, wird diese Funktion heute von der Clearstream übernommen. Obwohl einige Depotbanken bereits über die Gründung eines entsprechend konkurrierenden Dienstes nachgedacht haben, wurde dies bisher nicht realisiert.
Neben dem „normalen“ nationalen Zentralverwahrer unterscheidet man Zentralverwahrer, die im ganzen Europäischen Wirtschaftsraum tätig werden dürfen (siehe Zentralverwahrer (EU)) und internationale Zentralverwahrer. Ein Internationaler Zentralverwahrer oder auch International Central Securities Depository (ICSD), ist ein Zentralverwahrer, der Geschäfte im internationalen sowie in bestimmten lokalen Märkten, meist durch direkte oder indirekte (über lokale Banken) Vernetzung zu den nationalen Zentralverwahrern (CSD), abwickelt. Es gibt drei ICSDs: Euroclear Bank (Brüssel), Clearstream Banking (Luxemburg) und SIX SIS (Zürich).