Im heutigen Artikel tauchen wir in die faszinierende Welt von Alfred Baum (Jurist) ein. Von seinen Anfängen bis heute ist Alfred Baum (Jurist) ein interessantes Thema, das die Aufmerksamkeit vieler Menschen auf der ganzen Welt auf sich gezogen hat. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte von Alfred Baum (Jurist) untersuchen, einschließlich seiner Geschichte, Entwicklung, Auswirkungen auf die Gesellschaft und seiner heutigen Relevanz. Durch eine detaillierte Analyse werden wir herausfinden, warum Alfred Baum (Jurist) so großes Interesse geweckt hat und wie es verschiedene Bereiche des täglichen Lebens beeinflusst hat. Machen Sie sich bereit, in die aufregende Welt von Alfred Baum (Jurist) einzutauchen und alles zu entdecken, was dieses Thema zu bieten hat!
Alfred Baum (* 9. November 1881 in Tarnowitz, Oberschlesien; † 15. Juni 1967 in Zürich) war ein deutscher Rechtsanwalt, der insbesondere für die internationale Schallplattenindustrie arbeitete.
Baum studierte Rechtswissenschaft an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau und legte 1906 das Erste Staatsexamen ab.
Nach der zweiten Staatsprüfung wurde er Rechtsanwalt und arbeitete als Syndicus u. a. für die Deutsche Grammophon und Polydor. Nach der Machtergreifung wurde er verfolgt, weil er jüdischer Abstammung war. Ein antisemitischer Angriff vom 10. April 1933 ist verbürgt. Dabei denunzierte ihn der Dirigent und Präsident der Preußischen Akademie der Künste Max von Schillings in einem Schreiben an den preußischen Justizminister als „Juden“, um seine Entlassung als Anwalt zu erreichen. Denn die Nationalsozialisten hatten gerade am 7. April beschlossen, Juden die Zulassung zum Anwaltsberuf zu entziehen.
Baum musste kurze Zeit später vor dem NS-Regime in die Schweiz fliehen. Dort trat er eine Tätigkeit bei der International Federation of the Phonographic Industry an, für die er in den kommenden Jahren zahlreiche Musterprozesse um die Aufführungsrechte an Schallplatten in verschiedenen Staaten führte. Der Grund war, dass Rundfunkgesellschaften in verschiedenen Ländern Schallplattenaufnahmen von Künstlern gesendet hatten, ohne das Urheberrecht der Künstler und der Firmen zu beachten. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prozesse führte in diesen Ländern dazu, dass die Schallplattenproduzenten einen Anspruch auf Tantiemen gegen die Rundfunkanstalten erwarben, wenn diese ihre Tonträger in ihrem Programm verwendeten. Da der Rundfunk in Deutschland staatlich war, musste Baum gegen das nationalsozialistische Deutschland klagen. Ein solcher Urheberrechtsanspruch war in der deutschen Rechtswissenschaft umstritten gewesen, denn die NS-Rechtswissenschaft vertrat die Ansicht, dass bei der Verfolgung des Anspruch des Urhebers eines Kunstwerkes „natürliche Grenzen zu beachten seien“, die dem Künstler durch seine „ideelle Verbindung mit der Volksgemeinschaft gezogen“ würden.[1] Baums schlussendlicher Erfolg vor dem Reichsgericht[2] führte zu schweren antisemitischen Angriffen gegen ihn in der SS-Zeitschrift Das Schwarze Korps am 16. November 1936. Nach Hinweis auf die ›missliche‹ Situation, dass auf Grund des Urheberrechts Komponisten oder Musiker international organisierte Schallplattenfirmen über Musikkonserven zu entscheiden hätten, die von „deutschen Arbeitern mit deutschen Betriebsführern in deutschen Betrieben“ hergestellt worden seien, wurde Alfred Baum angegangen, der nicht greifbar war, weil er in der Schweiz lebte:[3]
„Eine ganz grosse Rolle ...spielt der Jude Baum....Unsere nationalen Kulturinteressen werden in die Ecke gestellt..während die Interessen der international organisierten Schallplattenfirmen, mit ihrem Juden Baum an der Spitze, durch ein deutsches Gericht fast zu Staatsinteressen erhoben werden.“
Neben seiner Tätigkeit für die Schallplattenindustrie war Baum ein Fachautor. Er schrieb viele Publikationen zum internationalen Urheberrecht. Zum Recht der Tonträgerhersteller veröffentlichte er Beiträge in GRUR, UFITA und Geistiges Eigentum. Er verstand sich auf die Regelungen der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Nach der Zeit des Nationalsozialismus erwarb er sich Verdienste um die Reform des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland. Er starb mit 85 Jahren.
Nach Angaben von Michael Blum war Baum, der im Mai 1945 in Paris geheiratet hatte, seit Juli 1945 Rechtsberater der französischen Militärverwaltung in Baden-Baden.
Personendaten | |
---|---|
NAME | Baum, Alfred |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 9. November 1881 |
GEBURTSORT | Tarnowitz, Oberschlesien |
STERBEDATUM | 15. Juni 1967 |
STERBEORT | Zürich |