Beherbergungsbetrieb

Ein Beherbergungsbetrieb ist ein Unternehmen, das (meist gegen Entgelt) Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt (Beherbergung) und je nach Ausstattung und angebotenen Dienstleistungen unterschiedlicher Berherbergungsart sein kann. Beherbergung ist neben Verpflegung einer der beiden Großsektoren des Gastgewerbes; der Unterschied zur Gastronomie ist, dass diese keine Unterkunft bietet.

Beherbergungsbetriebe unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen wie dem Beherbergungsvertrag und dem Gastaufnahmevertrag.

Der Ort, an dem die Beherbergung stattfindet, wird bauordnungsrechtlich als Beherbergungsraum bzw. Beherbergungsstätte bezeichnet.

Berherbergungsarten nach DEHOGA

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), der Branchenverband des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes, unterscheidet verschiedene Betriebsarten im Beherbergungsgewerbe. Diese Definition der Betriebsarten geschieht in Anlehnung an die internationale Terminologienorm DIN EN ISO 18513 (Tourismus-Dienstleistungen – Hotels und andere Arten touristischer Unterkünfte – Terminologie) und die deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).

Weiter werden die Übernachtungsmöglichkeiten wie folgt klassifiziert:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Dehoga: Definition der Betriebsarten - Beherbergungsgewerbe. Abgerufen am 21. August 2019. 

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4239345-0