Heute möchten wir dem Thema Garantenpflicht einen Raum widmen, ein Thema, das in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen hat. Garantenpflicht ist ein Thema, das uns alle betrifft, da es einen direkten Einfluss auf unser Leben hat. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte und Perspektiven im Zusammenhang mit Garantenpflicht untersuchen, mit dem Ziel, eine umfassende und vollständige Vision zu diesem Thema zu liefern. Wir werden uns mit seiner Bedeutung, seiner Entwicklung im Laufe der Zeit, seinen Auswirkungen auf die gegenwärtige Gesellschaft und seinen zukünftigen Projektionen befassen. Zweifellos ist Garantenpflicht ein faszinierendes Thema, das uns dazu einlädt, seinen Einfluss auf unsere persönlichen und kollektiven Kontexte zu reflektieren und zu analysieren.
Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt (vergleiche zum deutschen Strafrecht § 13 StGB). Sie ist Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens, soweit es sich um ein sogenanntes unechtes Unterlassungsdelikt handelt. Die verpflichtete Person heißt Garant. Die (Verletzung der) Garantenpflicht gehört zu den Rechtswidrigkeitsmerkmalen.
Die Garantenpflicht wird durch die Garantenstellung begründet. Diese setzt gemäß § 13 StGB das Bestehen einer besonderen Pflichtenstellung auf tatbestandlicher Ebene voraus. Die einzelnen sie begründenden Umstände sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale der unechten Unterlassungsdelikte. Die Entsprechungsklausel des § 13 StGB verlangt, dass positives Tun und Unterlassen eines Tuns gleichwertig sind, damit die Garantenstellung rechtserheblich werden kann.
In der sogenannten Funktionenlehre werden zwei grundsätzliche Arten von Garantenstellungen angenommen, die wiederum verschiedene Entstehungsgründe haben können. Diese werden insbesondere mit der Rechtsquellenlehre bestimmt. Weniger bedeutend ist die Soziologische Garantenlehre, welche die Garantenstellung aus den gesellschaftlichen Norm- und Moralvorstellung abzuleiten versucht. In der Lehre vom Rekurs auf einzelne Grundelemente wird versucht, in den Garantenstellungen die substanziellen Kernelemente zu identifizieren.
Der Typ des Beschützergaranten beschreibt die Pflichtenposition steht, dass jemand dafür einzustehen hat, dass ein bestehendes Rechtsgut vor Schäden geschützt wird (Erfolgsabwendungspflicht). Sie kann folgen aus:
im § 323c StGB.
Der Typ des Überwachergaranten kann auch gegeben sein, wenn jemand eine Pflichtenposition hat, in der sie oder er dafür einzustehen hat, dass sich die von einer bestimmten Quelle ausgehenden Gefahren nicht realisieren. Sie folgt unter anderem aus:
Nach der Rechtsquellenlehre kann sich die Garantenstellung insbesondere aus dem Gesetz und sonstigen Normen oder einem Vertrag ergeben:
Beispiele mit Rechtsquellenangabe: