Gesamtministerium Lindenau

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Das Gesamtministerium Lindenau bildete vom 1. Dezember 1831 bis September 1843 die von König Anton und seinem Nachfolger Friedrich August II. berufene Landesregierung des Königreiches Sachsen. Mit der Annahme der Sächsischen Verfassung wurde das Gesamtministerium als Landesregierung neu geschaffen. Den Vorsitz im Gesamtministerium konnte der König selbst führen oder der von ihm zum Vorsitzenden des Gesamtministeriums bestellte Fachminister.[1] Der Vorsitzende war allerdings nicht als Ministerpräsident zu verstehen.[2]

Amt Name
Vorsitzender des Gesamtministeriums, Inneres Bernhard von Lindenau
Äußeres Johannes von Minckwitz, 1. Dezember 1831 – 1835
Heinrich Anton von Zeschau, ab 1835
Kultus und öffentlicher Unterricht Johann Christian Müller, 1. Dezember 1831 – 7. März 1836
Hans Georg von Carlowitz, 1836 – 1840
Eduard von Wietersheim, ab 1840
Justiz Julius Traugott von Könneritz, ab 1. Dezember 1831
Finanzen Heinrich Anton von Zeschau, ab 1. Dezember 1831
Krieg Johann Adolf von Zezschwitz, 1. Dezember 1831 – 1839
Gustav von Nostitz-Wallwitz, ab 1839

Einzelnachweise

  1. § 41 der Sächsischen Verfassung vom 4. September 1831.
  2. Reiner Groß: Geschichte Sachsens, 1. Auflage, Leipzig 2001, S. 209.

Ministerien in der Monarchie I 1831 - 1876 (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive)