Geschützter Landschaftsteil

In der heutigen Welt hat Geschützter Landschaftsteil in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens große Bedeutung erlangt. Seit seiner Entstehung hat Geschützter Landschaftsteil aufgrund seiner Wirkung und seines Einflusses in verschiedenen Aspekten die Aufmerksamkeit vieler Menschen auf sich gezogen. Es gibt mehrere Faktoren, die zu seiner Popularität beigetragen haben, wie etwa seine Bedeutung im Arbeitsumfeld, seine Relevanz in der Gesellschaft, sein Einfluss auf die Technologie oder sein Einfluss auf die zeitgenössische Kultur. In diesem Artikel werden wir näher darauf eingehen, welche Rolle Geschützter Landschaftsteil heute spielt und wie es ihm gelungen ist, das Interesse so vieler Menschen auf der ganzen Welt zu wecken.

Die Schutzkategorie eines geschützten Landschaftsteils, in den verschiedenen Naturschutzgesetzen der österreichischen Bundesländer, entspricht etwa jener eines geschützten Landschaftsbestandteiles im Naturschutzgesetz Deutschlands. Ihr Schutz beschränkt sich, im Gegensatz zu den großräumigen Landschaftsschutzgebieten, auf einen kleinen Teil Landschaft. Eine Unterschutzstellung erfolgt in der Regel zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart oder Schönheit solcher Gebiete, aber auch aus wissenschaftlichen Gründen. Vielfach sind diese Geschützte Landschaftsteile alte Alleen oder Baumgruppen und wieder Wasserläufe, Fließgewässer oder Teiche, aber auch kleine Moore und Naturwaldreservate sowie Parkanlagen. Besonders wertvolle Einzelbäume werden in der Regel nicht als Geschützter Landschaftsteil, sondern als Naturdenkmal geschützt.

Die einzelnen landesrechtlichen Bestimmungen für Geschützte Landschaftsteile in Österreich

Geschützter Landschaftsteil Rosengartenschlucht
  • In Wien sind die Geschützten Landschaftsteile (GLT) von § 25 Wr. NSchG,
  • im Burgenland von §§ 24 ff. des NSchG B, siehe auch Liste der geschützten Landschaftsteile im Burgenland,
  • in Oberösterreich von § 12 OÖ. NSchG,
  • in der Steiermark von § 11 Stmk. NSchG
  • in Salzburg von §§ 12 ff. des Sbg. NSchG erfasst, siehe auch Geschützter Landschaftsteil (Salzburg),
  • in Tirol von §§ 13 ff. T. NSchG,
  • in Vorarlberg von §§ 5 des Vbg. NSschG.

Die Klasse gibt es nicht:

  • in Kärnten, hier können kleinräumige Landschaftsteile als Naturdenkmäler gemäß § 28 K-NSG ausgewiesen werden
  • in Niederösterreich, Naturdenkmäler nach § 12 NÖ NSchG

Im Jänner 2025 gab es in Österreich 326 geschützte Landschaftsteile, die eine Fläche von insgesamt 86 km² einnahmen.[1]

Literatur

  • Die Bestimmungen der Naturschutzgesetze gemäß Rechtsinformationssystem (RIS)
Commons: Geschützte Landschaftsteile – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Schutzgebiete. Umweltbundesamt, abgerufen am 28. August 2022 (österreichisches Deutsch).