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Das Hanseatische Oberlandesgericht (abgekürzt HansOLG; amtlich ohne Namenszusatz „Hamburg“) ist das Oberlandesgericht des Landes Freie und Hansestadt Hamburg und somit Teil der hamburgischen ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Es hat seinen Sitz am Sievekingplatz, der nach dem ersten Präsidenten des OLG, Ernst Friedrich Sieveking, benannt ist.
Ursprünglich wurde das Gericht am 1. Oktober 1879 als gemeinschaftliches Oberappellationsgericht für die Freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck errichtet. Vorgänger war das 1820 entstandene gemeinschaftliche Oberappellationsgericht der vier Freien Städte des Deutschen Bundes, Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg mit Sitz in Lübeck.
Lübeck verlor mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 seine Eigenständigkeit, wurde ein Teil von Schleswig-Holstein und fiel damit nun in die Zuständigkeit des damaligen OLG Kiel. 1947 erhielt Bremen ein eigenes Oberlandesgericht, das im Unterschied zu dem in Hamburg ansässigen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen genannt wird.
Der Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg mit Ausnahme des Gebiets, das durch den Staatsvertrag über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung in die Amtsgerichtsbezirke Cuxhaven und Wilhelmshaven eingegliedert ist, § 15 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes[1] vom 31. Mai 1965.
Dem Hanseatischen Oberlandesgericht wurde zum 17. Dezember 1970 die Zuständigkeit als Gericht des ersten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen auch für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 120 Abs. 5 S. 2 GVG übertragen.[2] Seit dem 8. Juni 2012 ist das Hanseatische Oberlandesgericht auch für das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein Gericht des ersten Rechtszugs in Staatsschutz-Strafsachen.[3] Gleiches gilt seit dem 30. Juni 2012 für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern.[4]
In Binnenschifffahrtssachen ist das Hanseatische Oberlandesgericht seit dem 31. März 1984 als Schifffahrtsobergericht auch zuständig für die Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und die Freie Hansestadt Bremen zuständigen Schifffahrtsgerichte.[5] Das Land Mecklenburg-Vorpommern übertrug diese Zuständigkeit dem Hanseatischen Oberlandesgericht zum 17. Juni 1994.[6]
Im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts sind 11.008 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte (Stand: 1. Januar 2023[7]) zugelassen.
2007 wurde mit Erika Andreß erstmals in der 125-jährigen Geschichte des Gerichts eine Frau Gerichtspräsidentin.
Das 1912 fertiggestellte Gerichtsgebäude Sievekingplatz 2 der Architekten Lundt & Kallmorgen[8] im „antik-palladianischen Monumentalstil“[9] bildet mit dem Ziviljustizgebäude und dem Strafjustizgebäude das Justizforum am Sievekingplatz und ist auch Sitz des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Die drei Gebäude stehen unter Denkmalschutz.[10]
Das dem Hanseatischen Oberlandesgericht übergeordnete Gericht ist der Bundesgerichtshof. Nachgeordnet sind dem Gericht zunächst das Landgericht Hamburg und in zweiter Linie die diesem nachgeordneten Amtsgerichte Hamburg, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek.
Erika Andreß war nach mehr als 125 Jahren die erste Frau an der Spitze des Gerichts.[11]
Zu den Vizepräsidenten gehörten unter anderem Carl Ritter (ab 1930), Walter Reimers, Hans-Joachim Kurland, Horst-Diether Hensen, Monika Nöhre (2000–2002), Gerold Möller und Guido Christensen.[12] Aktuelle Vizepräsidentin ist mit der Wahl vom 6. März 2024 Silke Alander-Hickl.[13]
Am 1. Januar 2003 waren am Hanseatischen Oberlandesgericht 65 Richter tätig, siehe Kategorie:Richter (Hanseatisches Oberlandesgericht)
Beim Hanseatischen OLG bestehen außerdem das
für die Durchführung der beiden juristischen Staatsexamina.
Koordinaten: 53° 33′ 24,8″ N, 9° 58′ 35,2″ O