Heinrich Siber

Heinrich Siber (* 10. April 1870 in Ihleburg; † 23. Juni 1951 in Leipzig) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Der Sohn des Regierungsbaurates Carl Siber und der Mathilde Bethmann zog in jungen Jahren mit seinen Eltern nach Stralsund, wo er das Sundische Gymnasium besuchte. Danach absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, der Universität München, der Universität Königsberg, der Universität Berlin und der Universität Leipzig. In Leipzig absolvierte er 1892 seine erste Staatsprüfung, wurde Referendar und promovierte 1893 zum Doktor der Rechte. 1896 wurde er Assessor. 1899 habilitierte er sich als Privatdozent in Leipzig. 1901 wurde er an der Universität Erlangen außerordentlicher Professor und 1903 ordentlicher Professor. 1904 heiratete er Marie Piper, die Tochter eines Stralsunder Sanitätsrates.

1911 kehrte er als Professor für Römisches Recht und Deutsches Bürgerliches Recht an die Leipziger Juristenfakultät zurück. Heinrich Siber war von 1923 bis 1933 Sektionsvorsitzender der Sektion Leipzig des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins (DuOeAV).

Durch die nationalsozialistische Besetzungspolitik an Hochschulen wurde er 1935 emeritiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg bot Siber der Leipziger Universität erneut seine Dienste an und lehrte hier offiziell mit der Wiedereröffnung der Leipziger Hochschule am 5. Februar 1946 in seinem alten Amt bis zu seinem Lebensende. Siber war in Leipzig 1915/16, 1921/22, 1929/30 und 1933–1935 Dekan der Juristenfakultät sowie 1926/27 Rektor der Alma Mater. Zudem war er Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und seit 1940 korrespondierendes Mitglied der Preußischen (später: Deutschen) Akademie der Wissenschaften zu Berlin. 1950 erhielt er von der Universität Leipzig den Ehrendoktortitel.

Wirken

Siber war in erster Linie ein rechtswissenschaftlicher Dogmatiker. Er formte in Monographien, Aufsätzen und knappen Lehrbüchern die Dogmatik des Zivilrechtes. Seine Originalität, seine Fähigkeit, Neues zu sehen und Zusammenhänge zu überschauen, ließen ihn auf jede Methodenschablone verzichten. Seine Meisterschaft verschmähte es aber auch, das Ergebnis, das er erzielen wollte, auf dem bequemen Weg einer Treu- und Glauben-Jurisprudenz zu erzielen. So gelangte er mit dem Gesetz selbst, das er virtuos beherrschte, zu einer gerechten Lösung.

Er beschäftigte sich auch mit der Erforschung des römischen Verfassungsrechts, blieb dabei aber sehr von den Vorarbeiten Theodor Mommsens abhängig.

Werke (Auswahl)

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

  1. Verzeichnis der Ehrenpromotionen. Archiv der Universität Leipzig, archiviert vom Original am 19. Oktober 2020; abgerufen am 9. November 2020 (Ordnung nach Graduierungsjahr). 
  2. Vgl. Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik. 3. Aufl., Schöningh, Paderborn 1982, ISBN 3-506-99173-6, S. 269: „ein ‚in Scheiben geschnittener‘ Mommsen“.
Normdaten (Person): GND: 118765086 | LCCN: no2001040485 | VIAF: 59879812 |