Das Thema Jochen Taupitz hat in der heutigen Gesellschaft großes Interesse geweckt. Es ist ein Thema, das uns alle auf die eine oder andere Weise betrifft, sei es direkt oder indirekt. Zweifellos ist es ein Thema, das zu widersprüchlichen Meinungen geführt hat und Gegenstand zahlreicher Debatten war. In diesem Artikel werden wir Jochen Taupitz im Detail und seine Auswirkungen auf unser tägliches Leben analysieren. Wir werden verschiedene Perspektiven erkunden und versuchen, dieses Thema, das uns so sehr beschäftigt, besser zu verstehen.
Von 1996 bis 2002 war er außerdem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe im Nebenamt. Seit 1998 ist Taupitz Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Er koordinierte ein zweijähriges, von der EU mit 600.000 Euro gefördertes Großprojekt der Chimären- und Hybridforschung.[6] In der Diskussion um den assistierten Suizid plädierte Taupitz 2009 dafür, dass Ärzte als „Suizidassistenten“ tätig werden dürfen.[7][8]
Er ist und war in zahlreichen Ethikkommissionen auf nationaler sowie lokaler Ebene tätig. 2018 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande für sein gesellschaftliches Engagement in Fragen der Medizinentwicklung ausgezeichnet.[10]
Beirat für Grundsatzfragen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland (1999–2021), dabei ab 2004 als Sprecher dieses Gremiums[17][18]
Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer
Ethikkommission der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg
mit Michael Schröder: Menschliches Blut: verwendbar nach Belieben des Arztes? Zu den Formen erlaubter Nutzung menschlicher Körpersubstanzen ohne Kenntnis des Betroffenen. Enke, Stuttgart 1991, ISBN 3-432-99321-8.
Europäische Privatrechtsvereinheitlichung heute und morgen. Mohr, Tübingen 1993, ISBN 3-16-146060-X.
Das Recht im Tod: Freie Verfügbarkeit der Leiche? Rechtliche und ethische Probleme der Nutzung des Körpers Verstorbener. Humanitas-Verlag, Dortmund 1996, ISBN 3-928366-24-6.
Arztfehler – unter dem Mantel des Schweigens? Zur Rechtspflicht des Arztes, unaufgefordert eigene Behandlungsfehler zu offenbaren. Humanitas-Verlag, Dortmund 1998, ISBN 3-928366-52-1.
Das apothekenrechtliche Verbot des „Fremd- und Mehrbesitzes“ aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. Müller, Heidelberg 1998, ISBN 3-8114-2999-X.
Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens? Gutachten A zum 63. Deutschen Juristentag Leipzig 2000. München 2000.
Genetische Diagnostik und Versicherungsrecht. Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe 2000, ISBN 3-88487-899-9.
Biomedizinische Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung – Der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates. Springer, Berlin 2002, ISBN 3-540-43285-X.
Rechtliche Regelung der Embryonenforschung im internationalen Vergleich. Springer, Berlin 2002, ISBN 3-540-44151-4.
Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Springer, Berlin/Heidelberg 2007, ISBN 978-3-540-69973-6.
Der Einsatz nicht-ärztlichen Heilpersonals in der Versorgung chronisch kranker Patienten insbesondere in Disease-Management-Programmen. Lit-Verlag, Berlin/Münster 2008, ISBN 978-3-8258-0889-1.
↑Luisa Gebhardt, Katja Bauer: Drei neue Seniorprofessuren an der Universität Mannheim. In: Universität Mannheim (Hrsg.): Forum. Band2019, Nr.2, Oktober 2019 (uni-mannheim.de).
↑Jan Kuhlmann: Fabelwesen aus der Antike oder bald Wirklichkeit? Uni-Report 2/2006, S. 2.
↑Axel W. Bauer: Hippokrates’ Albtraum. Selbsttötung: Der Medizinrechtler Jochen Taupitz plädiert dafür, dass Ärzte künftig als Suizidassistenten tätig werden dürfen. Doch das wäre das Aus des ärztlichen Ethos. In: Rheinischer Merkur. Band 64, 2009, Nr. 12 (19. März 2009), S. 4.
↑Spiegel-Gespräch: „Es gibt keinen Zwang zum Leben“. Jochen Taupitz, 55, Professor für Medizinrecht und Mitglied des Deutschen Ethikrats, über das Recht auf einen selbstbestimmten Tod, die Kommerzialisierung des Sterbens und seinen Vorschlag, Ärzte als qualifizierte Suizidhelfer einzusetzen. In: Der Spiegel. 2009, Heft 11 (9. März 2009), S. 58–60 (Online-Version).
↑Reinhard Bork, Gerhard Wagner, Marietta Auer: Zum Ausscheiden von Jochen Taupitz aus dem Herausgebergremium. In: Archiv für die civilistische Praxis. Band222, Nr.1, 2022, ISSN0003-8997, S.1, doi:10.1628/acp-2022-0002 (mohrsiebeck.com [abgerufen am 23. Dezember 2022]).
↑Über uns. Münsteraner Kreis, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. August 2017; abgerufen am 8. September 2019.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.muensteraner-kreis.de