Heute tauchen wir in die faszinierende Welt von Konversion (Stadtplanung) ein. Egal, ob Sie ein Geschichtsinteressierter oder ein Wissenschaftsbegeisterter sind oder einfach nur Ihr Wissen erweitern möchten, dieser Artikel wird Sie mit Sicherheit überraschen. Konversion (Stadtplanung) hatte im Laufe der Jahre einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft und sein Einfluss ist auch heute noch relevant. Begleiten Sie uns auf dieser Reise durch die wichtigsten Aspekte von Konversion (Stadtplanung) und erkunden Sie seine Bedeutung, seinen Beitrag und seinen Platz in der modernen Welt. Machen Sie sich bereit, alles zu entdecken, was Sie über Konversion (Stadtplanung) noch nicht wussten!
Der Begriff Konversion (auch Umnutzung oder Nutzungsänderung) beschreibt in der Stadtplanung die Wiedereingliederung von Brachflächen in den Wirtschafts- und Naturkreislauf oder die Nutzungsänderung von Gebäuden. Er wird vor allem im Zuge der Umnutzung von ehemaligen militärischen Anlagen (Konversionsflächen) für zivile Zwecke verwendet. Im Laufe der Jahre fand der Begriff auch bei anderen Entwicklungsflächen Anwendung. Hierbei kann es sich je nach Lage um eine bauliche Wiedernutzung (Inwertsetzung) oder um eine Grundstücksentwicklung handeln. Im Rahmen der Innenentwicklung der Städte steht die Wiedernutzbarmachung von Flächen und soweit möglich auch von Hochbauten im Vordergrund. Es kann aber durchaus auch in dicht bebauter Umgebung die Anlage eines Stadtteilparks angemessen sein, sofern kein Bedarf an Wohnraum besteht.
Militärische Liegenschaften sind in der Regel vom Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland erworben worden. Seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gehören sie dieser bzw. die Liegenschaften wurden der BImA von der Bundeswehr übertragen. Nur in wenigen Fällen wurde ein militärischer Liegenschaftsbedarf durch schuldrechtliche Verträge oder Erbbaurechtsverträge gesichert.
Militärische Flächen unterliegen nicht der Planungshoheit der Gemeinde und können daher nicht durch einen Bebauungsplan überplant werden (außer als Sondergebiet für militärische Nutzung). Vor der Planung einer neuen Nutzung ist eine Freigabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung erforderlich; erst danach erfolgt der Wechsel (zurück) zur kommunalen Planungshoheit. Eine förmliche Entwidmung wie z. B. im Eisenbahnrecht ist aber nicht erforderlich. Zur Konversion von militärischen, industriellen oder anderen Flächen wird manchmal auch der Begriff Flächenkonversion benutzt. Das Thema hat aktuell besondere Bedeutung durch
Da die betreffenden Flächen meist jahrzehntelang, oft mehr als hundert Jahre, der kommunalen Planung entzogen waren, gestaltet sich die Willensbildung über eine neue zivile Nutzung oft schwierig und dauert häufig mehrere Jahre. Bis dahin sind aus volkswirtschaftlicher Sicht vielfach Zwischennutzungen sinnvoll, um Verfall und Vandalismus zu verhindern. Der Zulässigkeit von Zwischennutzungen stehen aber oft Befürchtungen entgegen, dass diese sich verfestigen und späteren Planungsabsichten entgegenstehen könnten.
Seit 2012 räumt der Bund Gebietskörperschaften oder mehrheitlich von diesen getragenen Einrichtungen eine Erstzugriffsoption ein:[2]
„Gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses vom 21. März 2012 (Ausschussdrucksache 17(8)4356) wird zugelassen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, die in deren Gebiet gelegenen entbehrlichen Grundstücke, die unmittelbar aus militärischer Vornutzung stammen und zu militärischen Zwecken genutzt wurden (Konversionsgrundstücke), zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren veräußert (Erstzugriff). Kaufangebote Dritter bleiben in diesem Fall unberücksichtigt.“
Es handelt sich hierbei um eine befristete Option und kein Vorkaufsrecht. Die Regelfrist beträgt laut Verbilligungsrichtlinie (VerR) zwei Jahre.[3]
Wenn die BImA Liegenschaften verkauft, müssen diese gemäß § 63 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum „vollen Wert“, also zum Verkehrswert veräußert werden. Der Verkehrswert ist der Marktwert. Da vielen Kommunen der Marktwert zu hoch war, hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages Verbilligungen beschlossen. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition 2013 wurde auch das Thema Konversion behandelt. Es heißt dort: unter „Liegenschaftspolitik“:
„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushaltvermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt. Zukünftig sollen zudem Kommunen zur Beschleunigung von Verkaufsverfahren gegenüber der BImA auch das Instrument von Besserungsscheinen verstärkt nutzen können.“
Diese Absichtserklärung wurde erst im Bundeshaushalt 2015 umgesetzt:[2] Danach wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ermächtigt, Konversionsgrundstücke abweichend vom allgemeinen Haushaltsrecht unterhalb des Verkehrswertes zu verkaufen. Dies gilt nur für Verkäufe an Gebietskörperschaften und von diesen getragene Einrichtungen und Tochtergesellschaften. Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe ist bis 2018 auf einen Betrag von 100 Millionen € beschränkt.
Im April 2015 wurde die Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken (VerbRKonv) erlassen[4] und 2018 erweitert (VerbR 2018).[3]
Die zivile städtebauliche Nutzung von Konversionsflächen stellt für die meisten Kommunen eine große Herausforderung dar. Als Arbeitshilfen sind zahlreiche Veröffentlichungen erarbeitet worden.
Im Rahmen des Forschungsprogramms „Forschung für die Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Förderschwerpunkt „Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement“ (REFINA), wurde von 2007 bis 2011 das Projekt Nachhaltiges Konversionsflächenmanagement (REFINA-KoM)[5] durchgeführt und hierbei die Arbeitshilfe Nachhaltiges Konversionsflächenmanagement erarbeitet:[6]
„Die Arbeitshilfe stellt eine Aktualisierung und erhebliche fachliche Erweiterung der Arbeitshilfe Konversion der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) von 2002 dar. Die Ausführungen werden beispielhaft konkretisiert und dargestellt für den im Forschungsvorhaben untersuchten Modellraum Schleswig-Holstein und sind weitestgehend übertragbar auf freigegebene Liegenschaften der Bundeswehr wie auch der alliierten Streitkräfte in anderen Ländern.“
Am 13. Juni 2013 wurde im damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Praxisratgeber Konversion vorgestellt, der von einer interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet worden ist. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren das BMVBS, das Bundesverteidigungsministerium, das Bundesfinanzministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.[7]
„Im Praxisratgeber Militärkonversion werden Konversionsaufgaben erstmals ressortübergreifend abgehandelt. Beispielsweise werden Fragen zur Rückgabe und Bewertung von Militärliegenschaften, zur bauplanungsrechtlichen Einordnung, zur Behandlung von Altlasten und Kampfmitteln, zur Steuerung der Projektumsetzung, zur Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung, zur Finanzierung der Nachnutzung militärischer Liegenschaften, dem Grundstücks- und Vertragsmanagement, städtebaulichen Perspektiven und möglichen Nutzungsstrategien beantwortet. Die Erstzugriffsoption zugunsten des kommunalen Erwerbs von Konversionsgrundstücken wird transparent und anwenderorientiert dargestellt.“
Konversionsliegenschaften können einen Beitrag zur Energiewende leisten. Insbesondere im planungsrechtlichen Außenbereich können Photovoltaik und Windkraft auf Konversionsliegenschaften dazu beitragen, sowohl die Klimaziele zu erfüllen als auch Erträge aus bisher brachliegenden Grundstücken für den Eigentümer zu erzielen.[8] Allerdings gibt es Zielkonflikte z. B. mit dem Natur- und Artenschutz.
Eine gelungene Umnutzung von Kasernengebäuden stellt insbesondere deren Umwandlung in eine öffentliche Nutzung dar, wie zum Beispiel für das Amtsgericht in Brandenburg, die Universität in Freiburg im Breisgau, die Marbachshöhe in Kassel, das Europaviertel in Wiesbaden oder die Panzerhalle im französischen Viertel in Tübingen.
Sie setzt allerdings voraus, dass es für eine solche öffentliche Nutzung auch einen akuten Raumbedarf gibt, ebenso wie eine wirtschaftlich orientierte Nutzung (z. B. als Wohn- oder Bürogebäude bzw. als Gewerbegebiet) nur dort möglich ist, wo eine entsprechende Nachfrage besteht. Daher sind Konversionen in strukturschwachen Gegenden oder bei sehr abgelegenen Standorten besonders schwierig.
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