In der heutigen Welt ist Landgericht München II für ein breites Spektrum von Menschen zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse geworden. Von Profis bis hin zu Amateuren weckt Landgericht München II Neugier und Debatten in verschiedenen Bereichen. Mit einer reichen und abwechslungsreichen Geschichte hat Landgericht München II die Gesellschaft und die Art und Weise, wie wir verschiedene Aspekte des Lebens angehen, maßgeblich beeinflusst. In diesem Artikel werden wir verschiedene Perspektiven und Aspekte im Zusammenhang mit Landgericht München II untersuchen, mit dem Ziel, eine umfassende und bereichernde Vision zu diesem Thema zu liefern.
Das Landgericht München II ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 bayerischen Landgerichten.
Vorläufer des heutigen Landgerichts ist das 1857 gegründete bayerische Bezirksgericht München links der Isar, das mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 in ein Landgericht umgewandelt wurde.
Das Landgericht München II hat, ebenso wie das für die Landeshauptstadt München und den Landkreis München zuständige Landgericht München I, seinen Sitz in der Landeshauptstadt München. Es weist damit die Besonderheit auf, dass es seinen Sitz außerhalb seines Gerichtsbezirks hat.
Der Gerichtsbezirk des Landgerichts München II liegt ringförmig um die Landeshauptstadt München und den Landkreis München herum. Er reicht vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Süden bis zum Landkreis Dachau im Norden, vom Landkreis Weilheim-Schongau mit der – mittlerweile geschlossenen – amtsgerichtlichen Zweigstelle in Schongau im Westen bis zum Landkreis Ebersberg im Osten und hat eine Ausdehnung von 6.004 km2. In ihm leben etwa 1.012.000 Menschen.[1]
Zum 1. März 1988 schieden die Amtsgerichte Ingolstadt und Pfaffenhofen an der Ilm bei der Bildung des Landgerichts Ingolstadt[2] und zum 1. Mai 1992 die Amtsgerichte Erding und Freising, die dem Landgericht Landshut zugeteilt wurden, aus dem Bezirk des Landgerichts München II aus.[3]
Im Landgerichtsbezirk München II sind 1.988 Rechtsanwälte[4] zugelassen.
Der Präsident des Landgerichts, die Zivilkammern und die Kammern für Handelssachen sind im Gerichtsgebäude in der Denisstraße 3 untergebracht. Die Strafkammern und Jugendkammern befinden sich im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16.
Das Landgericht München II ist neben dem Landgericht München I eines von zehn Landgerichten, denen das Oberlandesgericht München übergeordnet ist. Dem Landgericht München II nachgeordnet sind
Hinweis: Das Amtsgericht München ist dem Landgericht München I nachgeordnet.
Koordinaten: 48° 8′ 42,2″ N, 11° 33′ 21,6″ O