Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, SDGs; französisch Objectifs de développement durable) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Sie wurden in Anlehnung an den Entwicklungsprozess der Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) entworfen und traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft. Im Unterschied zu den MDGs, die insbesondere Entwicklungsländern galten, gelten die SDGs für alle Staaten.
Der offizielle deutsche Titel lautet Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (kurz: Agenda 2030); synonym werden Globale Nachhaltigkeitsagenda, Post-2015-Entwicklungsagenda, Globale Ziele der UN und Weltzukunftsvertrag verwendet.
Auf der Rio+20-Konferenz im Jahr 2012 beschlossen die UN-Mitgliedsstaaten die Entwicklung der Ziele (SDGs, siehe Abschnitt unten). Obwohl noch keine konkreten Ziele ausformuliert oder beschlossen wurden, konnte man sich bereits auf Grundsätze einigen, aus denen die thematischen Prioritäten der Nachhaltigkeitsziele hervorgingen. Im Gegensatz zu den Millenniums-Entwicklungszielen, bei denen die soziale Entwicklungsdimension sehr stark im Vordergrund stand, sollten die SDGs das Thema Nachhaltigkeit wesentlich stärker betonen. Damit wurden neben sozialen auch ökonomische sowie insbesondere ökologische Aspekte mit in die Entwicklungsagenda aufgenommen.
Zentrale Aspekte der Ziele sind das Voranbringen des Wirtschaftswachstums, die Reduzierung von Disparitäten im Lebensstandard, die Schaffung von Chancengleichheit sowie ein nachhaltiges Management von natürlichen Ressourcen, das den Erhalt von Ökosystemen gewährleistet und deren Resilienz stärkt.
In der Ausgestaltung der Ziele wird die Bedeutung der Menschen, welche „das Zentrum einer nachhaltigen Entwicklung sind“, betont. Dabei ist vor allem die Wahrung von Menschenrechten ein wichtiger Aspekt. Um die Menschen mit den Zielen besser ansprechen zu können, soll die Umsetzung der SDGs zudem eine starke regionale bzw. lokale Dimension bekommen. Dies soll vor allem ermöglichen, dass die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in konkrete Tätigkeiten gewährleistet werden kann.
Die Anzahl der Ziele für nachhaltige Entwicklung wurde limitiert, um u. a. auch deren Kommunikation zu erleichtern. Die Themen für potenzielle Zielsetzungen, die im Ergebnisdokument des Rio+20-Gipfels aufgelistet sind, umfassen jedoch eine Reihe von Gebieten. Nach einer zuvor ergangenen Umfrage unter den Mitgliedsstaaten stellten sich die folgenden Themen heraus, die als am wichtigsten für einen nachhaltigen Entwicklungsprozess empfunden wurden (sortiert nach absteigender Priorität):
Die Priorisierung von Ziel 16 (Frieden) wird von den USA und von US-amerikanischen Stiftungen und Förderern der Nachhaltigkeitsziele, von der EU und der OECD bisher abgelehnt, während China, Indien und zahlreiche Entwicklungsländer das Ziel unterstützen, die bereits 2013 in der UN-Vollversammlung verlangt hatten, dass das Recht auf Frieden ein Menschenrecht werden soll. Die Ablehnung manifestiert sich durch das Ignorieren und der fehlenden Erwähnung von Ziel 16, beispielsweise in einem Papier der OECD zur Agenda 2030. Aus diesen Prioritäten und unter Einbezug von Beiträgen anderer Akteure erarbeitete die Offene Arbeitsgruppe (Open Working Group, OWG) Zielsetzungen für eine nachhaltige Entwicklung.
Am 19. Juli 2014 hatte die OWG einen Vorschlag für die SDGs vorgelegt: Dieser umfasst 17 Hauptziele, die durch 169 Unterziele erläutert und konkretisiert werden. Am 4. Dezember 2014 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen dem Vorschlag des Generalsekretärs zugestimmt, die Post 2015-Agenda auf diesem Vorschlag aufzubauen.
Am 25. September 2015 wurden auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2015 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen entsprechend verabschiedet.
Die Agenda 2030 (englisch Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development) besteht aus folgenden Elementen: Einer Präambel, einer politischen Deklaration, den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (als das Kernstück der Agenda 2030), einem Abschnitt zu Umsetzungsmitteln und zur globalen Partnerschaft sowie einem Abschnitt zur Fortschreibung und Überprüfung. Primär bezieht sich die Agenda 2030 auf die Ebene der Nationalstaaten; relevant ist die Agenda 2030 jedoch auch für die regionale und lokale Ebene. Kommunen entwickeln im Rahmen der Agenda 2030 anhand der SDGs Lokale Nachhaltigkeitsstrategien. Zur Umsetzung der Agenda 2030 in Kommunen ist ein indikatorengestütztes Monitoring vorgesehen, um anhand von Messzahlen die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele abzubilden und zu überprüfen.
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen:
Ziel | |
---|---|
Keine Armut Armut in all ihren Formen und überall beenden. | |
Kein Hunger Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. | |
Gesundheit und Wohlergehen Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern. | |
Hochwertige Bildung Bildung für alle: inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern. | |
Geschlechter-Gleichheit Gleichstellung der Geschlechter erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen. | |
Sauberes Wasser und Sanitär-Einrichtungen Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten. | |
Bezahlbare und saubere Energie Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern. | |
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle – dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern. | |
Industrie, Innovation und Infrastruktur Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen. | |
Weniger Ungleichheiten Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern. | |
Nachhaltige Städte und Gemeinden Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten. | |
Nachhaltiger Konsum und Produktion Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen. | |
Maßnahmen zum Klimaschutz Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Klimawandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen. | |
Leben unter Wasser Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen. | |
Leben an Land Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen. | |
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zum Recht ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. | |
Partnerschaften zur Erreichung der Ziele Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen. |
Zur Konkretisierung der 17 Ziele wurde ein Katalog von 169 Zielvorgaben verabschiedet, darunter unter anderem das Auslaufen der Subventionen für fossile Energien und für Agrar-Exportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung. Die 169 Zielvorgaben lassen sich unterteilen in 107 inhaltliche Ziele, die für die SDGs 1 bis 17 mit arabischen Ziffern gekennzeichnet sind, und in 62 Umsetzungs-Maßnahmen (engl.: Means of Implementation), mit denen meist finanzielle oder institutionelle Strukturen beschrieben werden. SDG 17 enthält ausschließlich Umsetzungs-Maßnahmen.
Metriken sind ein wesentliches Instrument zum Transfer zwischen klimawissenschaftlichen Erkenntnissen und der Implementierung politischer Maßnahmen. Zur konkreten Messbarmachung wurde unter Beteiligung u. a. des Deutschen Statistischen Bundesamts ein Katalog von Indikatoren erarbeitet, der im März 2016 von der UN-Statistikkommission beschlossen wurde.
Der bisher vom statistischen Amt der UN verfolgte Messansatz sieht vor, ausschließlich bereits vorhandene Daten der nationalen statistischen Ämter zu berücksichtigen. Für Deutschland veröffentlicht und koordiniert das Statistische Bundesamt auf Grundlage von Daten der amtlichen Statistik wie auch andere Datenquellen die Daten, die von Deutschland jährlich soweit möglich zu den globalen Indikatoren übermittelt werden. Seit Juli 2019 erfolgt die Veröffentlichung dieser Daten und der dazugehörigen Metadaten auf einer neuen interaktiven Online-Plattform.
Eine im Jahr 2016 veröffentlichte Studie für das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kritisiert diesen Ansatz, da die zur Messung der SDGs überwiegend verwandten Indikatoren stark vom Bruttosozialprodukt pro Einwohner abhingen – und deshalb immer die gleichen Länder an die Spitze setzten. Damit verbunden war eine Kritik an der Übergewichtung des Bruttosozialproduktes auch im Index der menschlichen Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP). Die Expertengruppe zur Messung der SDGs – die Inter-agency and Expert Group on Sustainable Development Goals Indicators (IAEG-SDGs) – hat 2016 zu derartigen Fragen ein Treffen veranstaltet und die Stellungnahmen der Teilnehmer als Tabelle veröffentlicht.
In einem Positionspapier des Basel Institute of Commons and Economics, das 2018 in der UN Inter Agency Task Force on Financing for Development (UN IATF on FfD) veröffentlicht wurde, wurde der Charakter der 17 UN-Ziele als öffentliche Güter (public goods) betont. Damit wurde die Bereitschaft zur Mitfinanzierung öffentlicher Güter erstmals ein Indikator zur Umsetzung der UN-Ziele, der bisher für 112 Länder in 48 Sprachen erhoben und im August 2019 in der UN in den UN-SDG Partnerschaftsinitiativen veröffentlicht wurde.
Jüngste Metriken befassen sich mit Überschneidungen zwischen den Zielen und ihrer länderspezifischen Erreichbarkeit, der Abwägung verschiedener Ziele sowie der Abschätzung etwaiger Folgerisiken. Zudem wird eine engere Verknüpfung mit ESG-Kennzahlen empfohlen.
Eine 2022 erschienene Übersichtsstudie attestiert eine vermehrte Nennung der SDG in den Zielsetzungen von Nichtregierungsorganisationen (NGO), was sich jedoch nicht in realen politischen Maßnahmen niederschlage. Des Weiteren sei bisher kaum zu beobachten, dass SDG zur beabsichtigten Stärkung der bereichsübergreifenden Kooperation beitrügen.
Siehe auch: UN-Index der geschlechtsspezifischen Entwicklung und UN-Index der geschlechtsspezifischen UngleichheitIm Sommer 2019 erschienen fünf fast gleich betitelte Arbeitsberichte zum Stand der Umsetzung der 17 UN-Ziele, davon drei von der UNDESA (Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen), einer von der Bertelsmann Stiftung und einer von der EU-Statistikbehörde Eurostat. In einem Vergleich der Nennungen der Ziele und Themen in allen fünf Reports zeigte das Basel Institute of Commons and Economics die ungleiche Berücksichtigung der Ziele und damit ihrer Umsetzung auf.
Rang Priorität | Thema | Durchschnittlicher Rang | Anzahl Erwähnungen |
---|---|---|---|
1 | Gesundheit | 3,2 | 1814 |
2 | Energie, Klima, Wasser | 4,0 | 1328, 1328, 1784 |
3 | Bildung | 4,6 | 1351 |
4 | Armut | 6,2 | 1095 |
5 | Ernährung | 7,6 | 693 |
6 | Wirtschaftliches Wachstum | 8,6 | 387 |
7 | Technologie | 8,8 | 855 |
8 | Ungleichheit | 9,2 | 296 |
9 | Gleichstellung der Geschlechter | 10,0 | 338 |
10 | Hunger | 10,6 | 670 |
11 | Gerechtigkeit | 10,8 | 328 |
12 | Regierungsführung | 11,6 | 232 |
13 | Menschenwürdige Arbeit | 12,2 | 277 |
14 | Frieden | 12,4 | 282 |
15 | Saubere Energie | 12,6 | 272 |
16 | Landökosysteme | 14,4 | 250 |
17 | Ozeane, Meere und Meeresressource | 15,0 | 248 |
18 | Soziale Inklusion | 16,4 | 22 |
Die jährlichen Kosten der Umsetzung der 17 UN-Ziele wurden von der UNCTAD bereits 2014 mit mindestens 2,5 Billionen US-Dollar pro Jahr beziffert.
Da das UN-Budget 2018 nur 47,8 Milliarden Dollar betrug, richtete die UN in New York 2017 eine neue Arbeitsgruppe zur Finanzierung von Entwicklung ein, die Inter-agency Task Force on Financing for Development (UN IATF on FfD). Diese lud Nichtregierungsorganisationen und Forschungsinstitute zum öffentlichen Dialog und veröffentlichte im Dezember 2018 ein Policy Paper des Basel Institute of Commons and Economics. In diesem wurden Kosten wie Quellen der Finanzierung der UN-Ziele zusammengefasst und als öffentliche Güter (public goods) bezeichnet. Als Hauptfinanzierungsquelle gelten daher staatliche Budgets, z. B. die Steuermittel der EU. So haben alleine die OECD-Länder 2018 neue Staatsschulden in Höhe von 10,5 Billionen Dollar aufgenommen, die teilweise zur Finanzierung der UN-Ziele eingesetzt werden könnten.
Am 9. Juli 2019 forderten die Entwicklungsökonomen Wolfgang Obenland, Stefan Brunnhuber und Alexander Dill (Autor des UN-IATF Policy Papers), in Berlin auf einer Bundespressekonferenz die Bereitstellung der Mittel zur Finanzierung der 17 UN-Ziele.
Kosten | Quelle | |
Alle 17 Ziele (laut UNCTAD) | 2.500 | |
Ziel 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen | 1.822 | |
Ziel 3 Gesundes Leben für alle | 1.160 | |
Ziel 13 Klimawandel bekämpfen | 350 | |
Ziel 7 Nachhaltige und moderne Energie für alle | 327 | |
Ziel 6 Wasser und Sanitärversorgung für alle | 150 | |
Ziel 1 Armut beenden | 132 | |
OECD neue Schulden (2018) | 10.500 | |
Weltweite Militärausgaben (2018) | 1.822 | |
Steigerung der OECD-Schulden (2018) | 1.400 | |
Budget der Europäischen Union (2018) | 176 | |
Entwicklungshilfe weltweit (2018) | 149,3 | |
Öffentlich-private Partnerschaften (2018) | 60 | |
Budget der Vereinten Nationen (2018) | 47,8 | |
Budget der Weltbank (2018) | 43,5 |
Auf dem Millennium-Gipfel der Vereinten Nationen in New York im Jahr 2000 wurden acht konkrete Entwicklungsziele beschlossen (MDG: Millennium Development Goals), die bis zum Jahr 2015 erreicht werden sollen. Damit Länder auch nach Ablauf des MDG-Zeitraumes weiterhin konkreten entwicklungspolitischen Leitlinien folgen, wurde auf dem MDG-Gipfel 2010 ein Post-2015-Prozess angestoßen. Dabei wurde der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon beauftragt, in seinem jährlichen Bericht zur Evaluation der Millenniums-Entwicklungsziele auch Vorschläge zu weiteren Schritten zur Verbesserung der Post-2015-Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen einzubringen und so einen Denkprozess anzustoßen. Durch die Gründung des UN Task Teams (UN TT) im Januar 2012 und dessen Beauftragung mit einem Bericht zur Post-2015-Agenda wurden die Bestrebungen weiter verschärft. Dieser Bericht wurde im Juni 2012 unter dem Titel „Realizing the Future we want for all“ veröffentlicht. Einen Monat später wurde eine weitere Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Entwurf einer Post-MDG-Agenda befassen soll. Dieses so genannte „Hochrangige Gremium“ (High-level Panel of Eminent Persons) ist aus bedeutenden Personen, wie etwa dem damaligen britischen Premierminister David Cameron, der zu einem der drei Co-Vorsitzenden ernannt wurde, oder dem ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler zusammengesetzt. Die 27 Mitglieder dieses Gremiums erarbeiteten einen Bericht, der im Mai 2013 unter dem Namen „A New Global Partnership“ veröffentlicht wurde. Durch dieses Dokument wurde die konzeptionelle Wegbereitung für eine spätere Zusammenlegung der verschiedenen Arbeitsstränge geschaffen.
Parallel zur Entwicklung einer Post-2015-Agenda wurde im Juni 2012 durch die Rio+20 UN-Konferenz zu nachhaltiger Entwicklung ein weiterer Prozess angestoßen. Auf dem Gipfel wurde das Ergebnisdokument „The Future We Want“ erarbeitet, in dem sich die Mitgliedsstaaten der UN darauf einigten, Ziele für nachhaltige Entwicklung zu entwerfen, die nach dem Auslaufen der MDGs Ende 2015 verfolgt werden sollen. Als einer der zentralen Schritte in diesem Dokument zur Entwicklung von SDGs ist der Antrag zur Gründung einer Offenen Arbeitsgruppe (OWG) zu nennen, die an der Konkretisierung und Ausformulierung der Ziele für nachhaltige Entwicklung arbeiten soll. Die Gründung wurde am 22. Januar 2013 durch die Entscheidung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (decision 67/555) vollzogen.
Die OWG wurde durch die Rio+20-Einigungen beauftragt, einen Entwurf zur Weiterentwicklung und Konkretisierung der SDGs zu erstellen und diesen der Generalversammlung zum Ende ihrer 68. Sitzungsperiode im Herbst 2014, vorzulegen. Dieser Bericht diente während der darauffolgenden einjährigen Sitzungsperiode der Generalversammlung der Vereinten Nationen (September 2014 bis September 2015) als Grundlage für die Verhandlungen zur Post-2015-Agenda.
Darüber hinaus wurde in der Rio+20-Erklärung ebenfalls festgelegt, dass die OWG über ihre Arbeitsweise und Methodik unmittelbar nach der Aufnahme ihrer Arbeit selbstständig entscheiden soll. Dabei soll sie einen bestmöglichen Einbezug relevanter Akteure schaffen, um die Berücksichtigung einer Vielzahl von Perspektiven und Erfahrungen zu gewährleisten. Damit nimmt die Arbeitsgruppe eine vermittelnde Rolle zwischen verschiedenen Akteuren wie der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft sowie anderen UN-Organen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein. Inhaltliche Unterstützung erhält die OWG zudem aus dem Arbeitsstrang der UN zur Post-2015-Agenda selbst. So wurde ein technisches Unterstützungsteam (Technical Support Team, UN TST), das dem UN TT untergeordnet ist, gegründet. Das UN TST legt der Arbeitsgruppe beispielsweise Informationspapiere (so genannte issues briefs) vor, die zu den verschiedenen Themen des Rio+20-Ergebnisdokuments verfasst wurden und neben einem Status-quo-Bericht auch Vorschläge und Ansätze in Bezug auf die Formulierung von Zielsetzungen und deren Konkretisierung beinhalten (vgl. bspw. Informationspapier zur Armutsbekämpfung). Auch vom Generalsekretär, der in enger Rücksprache mit den einzelnen Regierungen steht, erhält die OWG Unterstützung bei ihrer Arbeit.
Durch die Gründung der OWG wurde neben dem bereits laufenden Post-MDG-Prozess ein weiterer Arbeitsstrang, der sich mit einer Post-2015-Agenda beschäftigt, ins Leben gerufen. Die einzelnen Arbeitsstränge arbeiten inhaltlich unabhängig voneinander, werden aber durch ein Sekretariat und eine Koordinierungsgruppe (informal senior coordination group) betreut, die eine kohärente Arbeit zwischen den Strängen gewährleisten sollen. Um eine einheitliche und übersichtliche Post-2015-Agenda zu entwickeln, wurden Überlegungen zu einer Zusammenlegung der Arbeitsstränge angestellt, die vor allem auf das Wirken des hochrangigen Gremiums zurückzuführen sind. Auf einer Sonderveranstaltung zur Konzeptualisierung einer Reihe von Zielen nachhaltiger Entwicklung, die einen Tag vor Beginn der 68. Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2013 stattfand, beschlossen die Teilnehmer, die verschiedenen Arbeitsstränge zusammenzuführen und somit in einen einzigen Strang konvergieren zu lassen.
2016 stellten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Antrag, der Bundestag möge beschließen, dass die 17 Zielvorgaben der 2030-Agenda national umgesetzt werden. Deutschland wollte mit gutem Beispiel vorangehen und hat im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung (HLPF, engl.: High-level Political Forum on Sustainable Development) am 19. Juli 2016 als eines der ersten Länder über die nationale Umsetzung der Agenda berichtet. Das HLPF soll auf globaler Ebene eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Agenda spielen. Von der Bundesregierung bereits beschlossen wurde ein Nationales Programm für nachhaltigen Konsum und die Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess II), in das Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs aufgenommen werden sollten.
Basis für die Umsetzung der SDGs in Deutschland ist die im Januar 2017 von der Bundesregierung verabschiedete Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.
Informationen zur Deutschen Nachhaltigkeitsberichterstattung sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes, das die Bereitstellung der nationalen Daten zur Berechnung der globalen Indikatoren koordiniert, abrufbar.
Über das Portal 2030 Watch der Open Knowledge Foundation steht ein Monitoring-Instrumentarium zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele zur Verfügung. Das Portal wird u. a. vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network (SDSN) schlagen einen SDG-Index vor, über den der Status von bislang 149 Ländern bei der Umsetzung der SDGs verglichen werden kann.
Vom Forum Umwelt und Entwicklung wurde im März 2016 das von 39 deutschen NGOs unterzeichnete Positionspapier Die Umsetzung der globalen 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung veröffentlicht, in dem Stellung genommen wird zur Umsetzung der SDGs in und durch Deutschland. Im März 2020 erklärte das Forum Umwelt und Entwicklung, dass die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in der aktuellen Form nicht geeignet sei, „die Agenda 2030 wirklich umzusetzen und Deutschland nachhaltiger zu machen“ und fordert eine Reform der Indikatoren, die „auch die externalisierten Kosten deutscher Politik messen“.
Nach Ablauf der Hälfte der Laufzeit der Agenda 2030 hat das Global Policy Forum eine Halbzeitbilanz gezogen. In der Publikation Halbzeitbilanz der Agenda 2030 – Die globalen Nachhaltigkeitsziele auf dem Prüfstand wird der Stand der Umsetzung jedes einzelnen Ziels kritisch betrachtet und Handlungsempfehlungen gegeben.
Der Bundesrat hat am 4. November 2020 die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 in die Vernehmlassung geschickt. Für die Koordination der Umsetzung wurde das Bundesamt für Raumentwicklung ARE beauftragt. Auf lokaler Ebene werden Projekte durch das Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung unterstützt. Zum Beispiel werden klimafreundlichere Lebensstile u. a. durch den Aufbau von Foodcoops gefördert. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung befindet sich noch bis am 18. Februar 2021 in der Vernehmlassung. Für eine Verstärkung der vom Bundesrat gesteckten Ziele haben sich u. a. der Schweizer Tierschutz, Pro Natura und Sentience Politics eingesetzt.
Im Juli 2016 veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung eine Vergleichsstudie. Diese Studie sollte aufzeigen, ob „die reichen Staaten ihren Teil der globalen Abmachung zu nachhaltiger Entwicklung einhalten“. Unter den OECD-Staaten wurden große Unterschiede beim Erreichen der Vorgaben ausgemacht. Die Studienautoren stellen fest: „Es wird deutlich, dass nicht alle Länder den Zielen gewachsen sind und in der Tat kein einziges Land bei allen Zielen sehr gut abschneidet“.
Deutschland kommt unter 34 bewerteten Staaten auf Platz 6 nach Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und der Schweiz. Die Liste zeigt eine starke Korrelation mit anderen sozioökonomischen Indikatoren wie dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf.
Ende 2023 veröffentlichte das Global Policy Forum eine Halbzeitbilanz zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung mit dem Titel Halbzeitbilanz der Agenda 2030 – Die globalen Nachhaltigkeitsziele auf dem Prüfstand.
In einem Ende März 2020 von den Vereinten Nationen veröffentlichten Bericht wird die Notwendigkeit betont, aus der COVID-19-Pandemie zu lernen und die Krise zu nutzen, die Nachhaltigkeitsziele und die Agenda 2030 konsequenter und schneller als bisher umzusetzen.
Die Ziele sind in viele Sprachen übersetzt worden.
Die SDG erfahren wiederholt Kritik von globalisierungs- und wachstumskritischen Bewegungen. Auch mit den Vereinten Nationen assoziierte Institutionen und Wissenschaftler weisen auf die zögerliche Umsetzung, kontraproduktive Anreize und gewählte Methoden hin. Kohei Saito bezeichnete die SDG als neues „Opium des Volkes“, das die Verantwortung von Konzernen und Politik bei der Bewältigung von sozialen, Klima- und Biodiversitätskrisen verschleiere.
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